Befristeter reduzierter Wassertarif
Der Stadtrat hat beschlossen, den Wassertarif für das Jahr 2022 um 25 Rappen auf 60 Rappen pro bezogenem Kubikmeter Wasser zu senken. Diese Senkung ist vorerst auf das Jahr 2022 befristet und gilt nur für die Verbrauchsgebühr. Mobile Wasseranschlüsse wie beispielsweise solche auf Baustellen sind davon ausgenommen. In diesem Zusammenhang passt der Stadtrat die seit dem 1. November 2010 gültige Tarifordnung betreffend Abgabe von Wasser an.
Der Winterthurer Wassertarif ist letztmals 2011 mit Inkrafttreten der neuen Verordnung über die Abgabe von Wasser (VAW) angepasst worden. Die Betriebsreserve hat sich in den letzten zehn Jahren weiter erhöht. Deshalb steht das Geschäftsfeld Wasserversorgung mit einem Eigenfinanzierungsgrad von nahezu 100 Prozent sehr gut da. Die Mehreinnahmen sind insbesondere auf die hohen Wasserverkäufe an die benachbarten Gemeinden zurückzuführen. Diese haben in den vergangenen Jahren aufgrund der vermehrten Trockenheit sowie der Problematik rund um die Abbauprodukte des Pestizids Chlorothalonil ihren Wasserbezug massiv erhöht.
Verbrauchsgebühr sinkt um 30 Prozent
Der Eigenwirtschaftsbetrieb Wasserversorgung von Stadtwerk Winterthur untersteht dem kantonalen Wasserwirtschaftsgesetz. Dieses untersagt eine Abgabe aus der Betriebsreserve Wasserversorgung an den steuerfinanzierten Haushalt der Stadt Winterthur – anders als bei den Eigenwirtschaftsbetrieben im Strom- und Gasbereich. Um die Kundschaft dennoch an der guten finanziellen Situation der Wasserversorgung teilhaben zu lassen, hat der Stadtrat eine Reduktion des Wassertarifs beschlossen. Die Tarifsenkung ist vorerst auf das Jahr 2022 befristet, da in den kommenden fünfzehn Jahren grosse Investitionen anstehen – beispielsweise der Ersatz der zwei grössten Reservoire. Sie beläuft sich für die Verbrauchsgebühr auf 25 Rappen. 2022 kostet ein bezogener Kubikmeter Wasser 60 Rappen. Von der Anpassung ausgenommen sind die Leistungs- und die Grundgebühr sowie Wasserinstallationen für vorübergehende Zwecke (z.B. auf Baustellen). Die Senkung erfordert eine Anpassung der bestehenden Tarifordnung über die Abgabe von Wasser aus dem Jahr 2011. Hinfällige Bestimmungen werden bei dieser Gelegenheit aufgehoben.