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Befristete Erhöhung der finanziellen Vergütung von Stadtwerk Winterthur

28.10.2014
Die finanzielle Vergütung von Stadtwerk Winterthur an die Stadtkasse soll erhöht werden. Die Massnahme ist befristet und betrifft die Jahre 2015 bis 2018. Sie ist ein Beitrag zur Sanierung der Stadtfinanzen.

Die finanzielle Vergütung von Stadtwerk Winterthur an die Stadtkasse soll erhöht werden. Die Massnahme ist befristet und betrifft die Jahre 2015 bis 2018. Sie ist ein Beitrag zur Sanierung der Stadtfinanzen.

Die Stadt Winterthur ergänzt die letztes Jahr beschlossene neue Rechtsgrundlage bezüglich der finanziellen Vergütung von Stadtwerk Winterthur an die Stadtkasse. In den Jahren 2015 bis 2018 soll Stadtwerk Winterthur zusätzlich eine über die Jahre abnehmende ausserordentliche finanzielle Abgeltung leisten. Mit dieser Massnahme soll Stadtwerk Winterthur nach dem Willen des Stadtrates einen weiteren Beitrag zur Sanierung der Stadtkasse leisten. Da die Stadt Winterthur stets die gesamte Finanzbeschaffung für die laufenden Investitionen und Erneuerungen von Stadtwerk Winterthur besorgt, also gleichsam die Bank von Stadtwerk Winterthur darstellt, ist die vorgeschlagene Abgeltung auch als Risikoabgeltung gerechtfertigt.

Der Stadtrat ist sich der Tatsache bewusst, dass die Entwicklung der Energiemärkte teilweise unsicher ist. Deshalb soll die finanzielle Vergütung von Stadtwerk Winterthur zwar erhöht werden, diese zusätzliche Abgeltung soll aber über die Jahre abnehmen. Konkret heisst das: 2,5 Millionen Franken im Jahr 2015, 1,9 Millionen Franken im Jahr 2016, 1,3 Millionen Franken im Jahr 2017 und 0,6 Millionen Franken im Jahr 2018.

Die Massnahme ist für Stadtwerk Winterthur wirtschaftlich tragbar und nicht zuletzt aufgrund der Befristung verantwortbar. In den vergangenen Jahren hat Stadtwerk Winterthur positive Ergebnisse erzielt, die über den Erwartungen lagen.

Der Stadtrat beantragt deshalb dem Grossen Gemeinderat Annahme dieser ausserordentlichen Kompensation durch Stadtwerk Winterthur.

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