Kopfbereich

Direkter Zugriff

Willkommen in Winterthur.

Hauptnavigation

Baulinien: Teilrevision 2020

15.06.2021
Die Teilrevision der Verkehrsbaulinien 2020 umfasst sieben Anträge, um Verkehrsbaulinien anzupassen, aufzuheben oder Lücken zu schliessen. Neben der Umsetzung von Anträgen von Bauwilligen im Bereich von Quartierstrassen soll mit der Teilrevision auch der Raum für den Buskorridor in der Verlängerung der Querung Grüze gesichert werden.

Die Teilrevision der Verkehrsbaulinien 2020 umfasst sieben Anträge, um Verkehrsbaulinien anzupassen, aufzuheben oder Lücken zu schliessen. Neben der Umsetzung von Anträgen von Bauwilligen im Bereich von Quartierstrassen soll mit der Teilrevision auch der Raum für den Buskorridor in der Verlängerung der Querung Grüze gesichert werden.

Verkehrsbaulinien dienen in erster Linie der Freihaltung von Land für Infrastrukturbauten der öffentlichen Hand. Für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer begrenzen sie den Raum, der ihnen für eine bauliche Entwicklung und die Anordnung von Bauten zur Verfügung steht. Beim Amt für Städtebau sind sieben Anträge auf Änderungen von Verkehrsbaulinien bearbeitet und in der entsprechenden Weisung an den Grossen Gemeinderat zusammengefasst worden.

Eine der wesentlichsten Anpassungen der Verkehrsbaulinien betrifft das Projekt Querung Grüze. Letztes Jahr hat die Winterthurer Stimmbevölkerung dem Bau der Bus-Brücke über den Bahnhof Grüze, deren Inbetriebnahme per 2025/26 geplant ist, zugestimmt. In diesem Zusammenhang steht auch der Buskorridor zwischen St. Gallerstrasse und Grüzefeldstrasse als Bestandteil des Verkehrskonzepts Neuhegi-Grüze. Der Korridor ermöglicht eine neue und direkte Busverbindung zwischen der St. Gallerstrasse und der Grüzefeldstrasse. Die Änderungen der Baulinien stellen den notwendigen Spielraum für das Strassenprojekt sicher. Der geplante Buskorridor wird der künftigen Bedeutung der Achse auch für den Fussverkehr zwischen Bahnhof Grüze und Sportpark Deutweg gerecht. Er nimmt Rücksicht auf die Anliegen der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer und legt die Grundlage für ein städtebauliches Bild, das einer bahnhofsnahen Zentrumszone entspricht.

Die weiteren Anpassungen der Verkehrsbaulinien auf Antrag von Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern oder zur Schaffung von Planungssicherheit betreffen die Verkehrsbaulinien am Papiermühleweg, an der Hermann-Götz-Strasse und der Bahnstrasse, an der Römer- und Stadlerstrasse (Schiltwiesenplatz), an der Müller- und Florastrasse und am Herrenrebenweg. Zudem wird die projektierte Verkehrsbaulinie der ehemaligen Entlastungsstrasse Oberwinterthur definitiv aufgehoben, da sich die planungsrechtliche Grundlage mit dem kantonalen Richtplaneintrag der Zentrumserschliessung Neuhegi-Grüze geklärt hat.

Weisung an den Grossen Gemeinderat: gemeinderat.winterthur.ch

Fusszeile