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Ausschreibung des öffentlichen Plakataushangs

20.06.2022
Der Vertrag über Plakatwerbeanlagen auf öffentlichem Grund (Plakatvertrag) mit den bisherigen Konzessionärinnen läuft nach fünf Jahren per Ende Jahr aus und soll auf den 1. Januar 2023 neu vergeben werden. Die Ausschreibung ist auf Simap publiziert.

Der Vertrag über Plakatwerbeanlagen auf öffentlichem Grund (Plakatvertrag) mit den bisherigen Konzessionärinnen läuft nach fünf Jahren per Ende Jahr aus und soll auf den 1. Januar 2023 neu vergeben werden. Die Ausschreibung ist auf Simap publiziert.

Beim Aushang von Plakaten (Werbeplakate und politische Plakate) auf öffentlichem Grund handelt es sich um kostenpflichtige Konzessionen. Die Vergabe von Konzessionen untersteht nicht dem Submissionsrecht, sie müssen aber trotzdem aus wettbewerbs- und kartellrechtlichen Gründen öffentlich ausgeschrieben werden.

Der aktuelle Plakatvertrag wurde mit den Konzessionärinnen Neo Advertising SA und APG SGA AG 2017 abgeschlossen und läuft Ende 2022 aus. Der Vertrag regelt, welche Plakatstellen unter diesen Vertrag fallen und welche davon ausgenommen sind – wie beispielsweise Buswartehallen oder die temporären, nicht kommerziellen Plakatstellen der Gewerbepolizei für Kultur- und Sportanlässe. Der Vertrag beinhaltet neben der kommerziellen Regelung auch Bestimmungen zur Kulturwerbung und der Unfallverhütung, aber auch zur politischen Werbung.

Werbung für Tabak- und Alkoholprodukte wie auch geschmackslose Werbung und solche, die religiöse oder sittliche Gefühle verletzen kann, bleiben an den städtischen Plakatstellen weiterhin verboten. Der Plakatvertrag soll auf den 1. Januar 2023 neu vergeben werden. Die Ausschreibung ist auf Simap.ch (Système d’information sur les machés publics en Suisse) publiziert.

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