Kopfbereich

Direkter Zugriff

Willkommen in Winterthur.

Hauptnavigation

Ausnahmeregelung zum mittelfristigen Ausgleich der Rechnung

23.08.2019
Die vor drei Jahren gebildete Rückstellung für die Sanierung der Pensionskasse von 115,5 Millionen Franken soll für die Berechnung des mittelfristigen Ausgleichs der Rechnung nicht berücksichtigt werden. Dies beantragt der Stadtrat dem Grossen Gemeinderat gestützt auf die Gemeindeordnung.

Die vor drei Jahren gebildete Rückstellung für die Sanierung der Pensionskasse von 115,5 Millionen Franken soll für die Berechnung des mittelfristigen Ausgleichs der Rechnung nicht berücksichtigt werden. Dies beantragt der Stadtrat dem Grossen Gemeinderat gestützt auf die Gemeindeordnung.

Die Winterthurer Stimmbevölkerung hat am 25. November 2018 die Vorlage «Umsetzung der Motion Schuldenbremse» angenommen. Die entsprechenden Gesetzesbestimmungen in der Gemeindeordnung sind mit der Genehmigung durch den Regierungsrat am 15. Mai 2019 in Kraft getreten. Dazu gehören die Bestimmungen zum mittelfristigen Ausgleich der Rechnung. Sie werden somit erstmals für das Budget 2020 angewendet. Der Ausgleich wird über einen Zeitraum von acht Jahren berechnet und basiert auf den Ergebnissen der abgeschlossenen Rechnungen 2016 bis 2018, des laufenden Rechnungsjahres 2019, des künftigen Budgetjahres 2020 und der Planjahre 2021 bis 2023.

Für die Berechnung des mittelfristigen Ausgleichs kann der Grosse Gemeinderat mit Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen bestimmte Aufwände und Erträge ganz oder teilweise ausnehmen, wie beispielsweise Einmaleinlagen in die Pensionskasse. In der Praxis geht der Einmaleinlage in der Regel die Bildung einer Rückstellung voraus. Die Gemeinden des Kantons Zürich müssen gemäss Gemeindegesetz für Ereignisse, die mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten und deren Kosten zuverlässig geschätzt werden können, Rückstellungen bilden. Die Rückstellung wird der Rechnung desjenigen Jahres belastet, in dem die Verpflichtung entsteht oder bekannt wird.

Im Rahmen der Jahresrechnung 2016 war die Stadt Winterthur verpflichtet, für die Sanierung der Pensionskasse eine Rückstellung von insgesamt 144 Millionen Franken vorzunehmen. Davon entfielen 115,5 Millionen Franken auf den Steuerhaushalt. Der Stadtrat beantragt dem Grossen Gemeinderat, diesen Betrag von der Berechnung des mittelfristigen Ausgleichs auszunehmen. Die Ausnahmeregelung soll für dasjenige Jahr gelten, in dem die Rückstellung der Rechnung belastet wurde, und nicht erst dann, wenn die Übertragung der Einmaleinlage in die Pensionskasse erfolgt.

Fusszeile