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Ausgeglichenes Budget 2016 dank erfolgreicher Sparmassnahmen und moderater Steuerfusserhöhung

29.09.2015
Der Stadtrat unterbreitet dem Grossen Gemeinderat ein Budget mit einem leichten Überschuss von rund 400 000 Franken. Möglich ist dies dank erfolgreicher Sparmassnahmen, strikten Budgetvorgaben sowie einer moderaten Steuerfusserhöhung um drei Prozentpunkte.

Der Stadtrat unterbreitet dem Grossen Gemeinderat ein Budget mit einem leichten Überschuss von rund 400 000 Franken. Möglich ist dies dank erfolgreicher Sparmassnahmen, strikten Budgetvorgaben sowie einer moderaten Steuerfusserhöhung um drei Prozentpunkte.

Der Stadtrat hatte sich zum Ziel gesetzt, ein ausgeglichenes Budget ohne Einmaleffekte vorzulegen. Er hat das erreicht und unterbreitet dem Grossen Gemeinderat ein Budget mit einem kleinen Gewinn von 400 000 Franken. Dies ist in Anbetracht der Ausgangslage nicht selbstverständlich: seit der Rechnung 2013 rissen allein der Anstieg der Kosten der sozialen Wohlfahrt von 36,6 Millionen Franken sowie die geringeren Einnahmen aus dem Ressourcenausgleich von 28 Millionen Franken ein Loch von 64,6 Millionen Franken in die städtische Kasse. Der grösste Teil dieser Summe kann durch die Sparmassnahmen aus den Sanierungsprogrammen «effort 14+» und «Balance» sowie dank strikten Budgetvorgaben kompensiert werden. Für die verbleibende Differenz von rund 8,5 Millionen Franken beantragt der Stadtrat, die Steuern um 3 Prozentpunkte zu erhöhen. Der Steuerfuss steigt somit von 122 auf 125 % und liegt damit 9 Prozentpunkte unter dem kantonalen Maximum von 134 % im Jahr 2016 für Gemeinden, welche Übergangsausgleich beziehen.

Ein Defizit anstelle einer Steuerfusserhöhung ist für den Stadtrat keine Option. Es würde das ungenügende Eigenkapital schmälern und die Verschuldung erhöhen. Ein weiteres Sparprogramm erachtet der Stadtrat in Anbetracht dessen, dass die Verwaltung derzeit die Massnahmen aus dem Entlastungsprogramm «Balance» umsetzt, als nicht opportun. Eine Steuerfusserhöhung um 3 Prozentpunkte bedeutet für diejenigen 90 Prozent der Winterthurer Steuerzahle-rinnen und -zahler, die ein steuerbares Einkommen zwischen Null und 100 000 Franken aus-weisen, einen Mehrbetrag zwischen Null und 16 Franken pro Monat.

Der Stadtrat erachtet es als notwendig, dem Personal die regulären Lohnmassnahmen gemäss Personalstatut zu gewähren. In den vergangenen Jahren hat die Arbeitsbelastung insbesondere auch als Folge der Sanierungsprogramme deutlich zugenommen. Dennoch wurden die rechtlich vorgesehenen Lohnmassnahmen seit 2012 nicht gewährt. Die Lohnmassnahmen können voll-ständig durch Rotationsgewinne, die durch Personalwechsel entstehen, finanziert werden, so dass das Budget nicht zusätzlich belastet wird.

Die Finanzplanung (IAFP) weist für die Jahre 2017 und 2018 Defizite von 3,8 resp. 4,8 Millionen Franken aus. Der Stadtrat arbeitet darauf hin und rechnet damit, dass im Jahr 2019 eine neue gesetzliche Regelung betreffend solidarische Verteilung der Kosten der sozialen Wohlfahrt in Kraft ist. Diese ermöglicht, dass die Steuerfusserhöhung zurückgenommen werden kann und die bis dahin zu erwartenden zusätzlichen Kosten im Bildungs- und Sozialbereich von je rund 12 Millionen Franken kompensiert werden können.

Der Stadtrat begründet die Forderung nach einem neuen Verteilschlüssel der Kosten der sozialen Wohlfahrt damit, dass allein zwischen den Jahren 2005 (der Berechnungsbasis für den Zentrumslastenausgleich) und 2013 in Winterthur bei den Kosten für die soziale Wohlfahrt eine überdurchschnittliche zusätzliche Belastung von 27,5 Millionen Franken gegenüber den übrigen Gemeinden des Kantons (ohne Stadt Zürich) nachgewiesen werden kann. Dies entspricht rund 10 Steuerprozenten. Der Stadtrat kann erfreut feststellen, dass breite politische Kreise bei der Verteilung der Kosten der sozialen Wohlfahrt den Handlungsbedarf erkannt haben. Er wird sich weiterhin mit aller Kraft dafür einsetzen, dass im Dialog mit allen Beteiligten eine neue Regelung im Kanton Zürich etabliert werden kann.

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20150929_PPT_MK_Budget.pdf 563.9 KB

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