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Aufnahme von Gesprächen zur Parkplatzverordnung

15.03.2013
Vom 22. Juni bis 7. September 2012 wurde zum Entwurf der neuen Parkplatzverordnung das öffentliche Mitwirkungsverfahren durchgeführt. Es wurden 46 Stellungnahmen eingereicht. Diese wurden in einem Bericht zusammengestellt und nach Themen gewichtet. Der Stadtrat sucht nun das Gespräch mit den Mitwirkenden, insbesondere mit Verbänden, Organisationen und Parteien, um gemeinsam Handlungsspielräume auszuloten und daraus Lösungsansätze zu entwickeln.

Vom 22. Juni bis 7. September 2012 wurde zum Entwurf der neuen Parkplatzverordnung das öffentliche Mitwirkungsverfahren durchgeführt. Es wurden 46 Stellungnahmen eingereicht. Diese wurden in einem Bericht zusammengestellt und nach Themen gewichtet. Der Stadtrat sucht nun das Gespräch mit den Mitwirkenden, insbesondere mit Verbänden, Organisationen und Parteien, um gemeinsam Handlungsspielräume auszuloten und daraus Lösungsansätze zu entwickeln.

Die städtische Parkplatzverordnung aus dem Jahr 1986 widerspricht in Teilen dem übergeord-neten Recht und wird deshalb praktisch nicht mehr angewendet. Mit der Ergänzung des kommunalen Richtplantextes mit dem Gegenvorschlag des Stadtrates zur Umverkehrsinitiative, dem städtischen Gesamtverkehrskonzept (sGVK) und dem Massnahmenplan zur Luftreinhaltung hat der Grosse Gemeinderat und der Stadtrat die Grundlage und den Rahmen für eine neue städtische Parkplatzverordnung geschaffen. Als Übergangslösung, bis eine neue Parkplatzverordnung in Kraft gesetzt werden kann, hat der Stadtrat 2011 eine Dienstanweisung zur Berechnung des Parkplatzbedarfs im Baubewilligungsverfahren erlassen. Diese Übergangslösung hat sich bewährt und ist die Grundlage für die neue städtische Parkplatzverordnung.

Die im Sommer 2012 durchgeführte öffentliche Mitwirkung zum Entwurf der Parkplatzverordnung führte zu einer regen Beteiligung. 46 Stellungnahmen wurden eingereicht. Der Bericht mit einer Zusammenfassung der Stellungnahmen und thematischen Gliederung liegt vor. Von Kanton, Region und Gemeinden wurden acht Stellungnahmen eingereicht. Aus den Parteien und von Verbänden und Organisationen kamen je neun Stellungnahmen. Jeweils drei Stellungnahmen kamen von öffentlichen Institutionen (SBB, Kantonsspital und ZKB) und von Privatpersonen. Anteilsmässig am meisten Stellungnahmen (14) kamen aus der Gruppe «Unternehmen». Die Mehrheit der Mitwirkenden, rund 60 %, nimmt eine grundsätzlich eher ablehnende Haltung gegenüber dem Revisionsentwurf ein. Dazu gehören insbesondere die Gruppen der «Unternehmen», der «Verbände und Organisationen» und der «Privatpersonen». Bei den politischen Parteien entsprechen die zustimmenden Stellungnahmen einer Mehrheit im Grossen Gemein-derat. Der Bericht wird nun allen Mitwirkenden zugestellt.

Der Stadtrat bietet den Verfasserinnen und Verfassern aus den Gruppen «Verbände und Organisationen» und «Parteien» nun Gespräche an, um die Stellungnahmen gemeinsam zu besprechen, Handlungsspielräume auszuloten, Lösungsansätze zu entwickeln und das weitere Vorgehen festzulegen. Die Gespräche werden von Stadtpräsident Michael Künzle und von Stadträtin Pearl Pedergnana organisiert und geleitet.

Dazu kommen noch zwei durch das Departement Bau bereits organisierte Gespräche mit den Firmen Kistler und Hasler. In diesen Gesprächen möchte sich das Departement Bau über die in der Presse angesprochenen Umbau- und Erweiterungsbauvorhaben in Kenntnis setzen lassen. Das Departement Bau bietet im Rahmen dieser Gespräche den beiden Firmen an, aufgrund der rechtmässig bewilligten Parkplätze den neuen Parkplatzbedarf unter Berücksichtigung der Be-sitzstandwahrung zu berechnen, gemeinsam zu diskutieren und zu klären.

Über die Ergebnisse der Gespräche mit den Verfasserinnen und Verfassern aus den Gruppen «Verbände und Organisationen» und «Parteien» wird sodann im Rahmen des Berichts zu den Einwendungen an den Stadtrat resp. den Grossen Gemeinderat ausführlich informiert. Es wird heute davon ausgegangen, dass dies frühestens Anfangs 2014 der Fall sein wird.

Für die Revision der Parkplatzverordnung besteht ein konkreter Auftrag des Parlaments im Rahmen einer an den Stadtrat überwiesenen und erheblich erklärten Motion. Der Stadtrat müsste gemäss Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates dem Parlament bis Mitte 2013 eine revidierte Verordnung zur Beschlussfassung vorlegen. Mit den vorgesehenen Gesprächen wird diese Frist nicht mehr eingehalten werden können. Deshalb wird der Stadtrat den Grossen Gemeinderat um eine entsprechende Fristverlängerung ersuchen.

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