Auflösung des GAV für das ÖV-Fahrpersonal
Der Rahmen-Gesamtarbeitsvertrag für das Fahrpersonal im kantonalen öffentlichen Verkehr wird per Ende 2025 aufgelöst. Das betrifft auch Stadtbus Winterthur. Der Stadtrat hatte sich für die Beibehaltung des GAV eingesetzt.
Seit 2014 existiert ein Rahmen-Gesamtarbeitsvertrag (Rahmen-GAV) für die Mehrheit des Fahrpersonals im öffentlichen Verkehr im Kanton Zürich. Vertragspartner sind die Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ), Postauto AG und Forchbahn AG, sowie die Gewerkschaften VPOD, Syna, SEV, Syndicom und der Personalverband Transfair. Sie haben heute kommuniziert, dass sie den Rahmen-GAV per Dezember 2025 auflösen.
Auch Stadtbus Winterthur gehört zu den Vertragspartnern. Stadtbus hält sämtliche Vereinbarungen aus dem Rahmen-GAV ein. Der Stadtrat erachtet die Existenz eines Rahmen-GAV als Errungenschaft, an der es sich lohnt festzuhalten. Er hat der Auflösung daher nicht zugestimmt. Mit der Auflösung durch alle übrigen Vertragspartner fällt der Rahmen-GAV im Ergebnis auch für Stadtbus dahin. Für die betroffenen Mitarbeitenden im Fahrdienst von Stadtbus ändert sich unmittelbar nichts. Es gilt wie bisher das Personalstatut der Stadt Winterthur. Stadtbus Winterthur wird den Dialog mit den Sozialpartnern auch ohne Rahmen-GAV weiterführen.