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Asyl: Bewilligung gebundener Ausgaben

07.10.2016
Die Stadt Winterthur ist verpflichtet, das vom Kanton festgelegte Kontingent an Asyl-suchenden unterzubringen und zu betreuen. Die kurzfristige Erhöhung des Kontingents per Januar 2016 hatte zusätzliche Ausgaben zur Folge, die im Budget 2016 nicht mehr berücksichtigt werden konnten. Der Stadtrat hat 3,9 Millionen Franken brutto an gebundenen Ausgaben zu Lasten der Erfolgsrechnung 2016 bewilligt. Die Ausgaben werden zu mehr als der Hälfte refinanziert sein.

Die Stadt Winterthur ist verpflichtet, das vom Kanton festgelegte Kontingent an Asyl-suchenden unterzubringen und zu betreuen. Die kurzfristige Erhöhung des Kontingents per Januar 2016 hatte zusätzliche Ausgaben zur Folge, die im Budget 2016 nicht mehr berücksichtigt werden konnten. Der Stadtrat hat 3,9 Millionen Franken brutto an gebundenen Ausgaben zu Lasten der Erfolgsrechnung 2016 bewilligt. Die Ausgaben werden zu mehr als der Hälfte refinanziert sein.

Die Mehrausgaben im Asylbereich setzen sich im Wesentlichen zusammen aus Kosten für die Infrastruktur und die damit einhergehenden Brandschutzauflagen sowie die gesetzliche Sozialhilfe. Ausgaben im Asylbereich werden teilweise vom Kanton refinanziert, so leistet er Tagespauschalen für Asylsuchende und Sozialhilfe für vorläufig Aufgenommene. Die Höhe dieser Leistungen ist abhängig vom Aufenthaltsstatus der Personen und der Belegung. Die 3,9 Millionen Franken werden gemäss den aktuellen Zahlen und Annahmen zu mehr als der Hälfte refinanziert sein. 

Die beiden neu eröffneten Kollektivunterkünfte Kirche Rosenberg und Busdepot Deutweg müssen wegen feuerpolizeilicher Vorschriften vierundzwanzig Stunden pro Tag betreut sein. Zunächst wurde auf externes Personal, ab Mitte Jahr zunehmend auf günstigere interne Mitarbeitende und Zivildienstleistende gesetzt. Mit 8 zusätzlichen Stellen können die Brandschutzauflagen erfüllt werden. Für die Durchführung der gesetzlichen Sozialhilfe wurden 2,7 Stellenwerte für die rund 220 zusätzlichen Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen notwendig. Die Personalkosten betragen 2016 brutto 0,8 Millionen Franken.

Die Mehrkosten für die zusätzliche Infrastruktur, die Betriebskosten und Unterstützungsleistun-gen für die Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen betragen brutto 3,1 Millionen Franken.

Bei den gebundenen Ausgaben geht es durchwegs um Kosten für Leistungen, die der Stadt vorgeschrieben sind und von ihr zwingend erbracht werden müssen. Bei keiner der betroffenen Ausgaben bestand für den Stadtrat deshalb ein Spielraum, sie zu tätigen oder nicht.

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