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Areal Obertor: Einzelprojekte statt Gestaltungsplan

17.06.2022
Das kantonale Amt für Raumentwicklung hat den Entwurf des öffentlichen Gestaltungsplans Areal Obertor geprüft: Für das Amt ist die Verpflichtung zur Kostenmiete nicht genehmigungsfähig und die Pflicht zur Verschiebung privater Parkplätze kann nicht durchgesetzt werden. Somit können wesentliche Ziele des Gegenvorschlags zur Volksinitiative «Obertor: Boden behalten – Winterthur gestalten» mit einem öffentlichen Gestaltungsplan nicht erreicht werden. Der Stadtrat beantragt dem Stadtparlament deshalb, die Ziele des Gegenvorschlags mit vier Einzelprojekten zu erreichen und auf den Gestaltungsplan zu verzichten.

Das kantonale Amt für Raumentwicklung hat den Entwurf des öffentlichen Gestaltungsplans Areal Obertor geprüft: Für das Amt ist die Verpflichtung zur Kostenmiete nicht genehmigungsfähig und die Pflicht zur Verschiebung privater Parkplätze kann nicht durchgesetzt werden. Somit können wesentliche Ziele des Gegenvorschlags zur Volksinitiative «Obertor: Boden behalten – Winterthur gestalten» mit einem öffentlichen Gestaltungsplan nicht erreicht werden. Der Stadtrat beantragt dem Stadtparlament deshalb, die Ziele des Gegenvorschlags mit vier Einzelprojekten zu erreichen und auf den Gestaltungsplan zu verzichten.

Das Parlament hat im April 2019 die Volksinitiative «Obertor: Boden behalten – Winterthur gestalten» zugunsten eines Gegenvorschlags abgelehnt. Der Gegenvorschlag sah vor, die anvisierten Ziele mit einem öffentlichen Gestaltungsplan zu sichern. Aus einem breit abgestützten, von Januar bis September 2020 durchgeführten Workshopverfahren wurden weitere Hinweise durch das Amt für Städtebau für den öffentlichen Gestaltungsplan aufgenommen.

Gestaltungsplan ist das falsche Instrument

Der Stadtrat hat dem öffentlichen Gestaltungsplan zugestimmt. Er wurde von August bis Oktober 2021 öffentlich aufgelegt und dem kantonalen Amt für Raumentwicklung zur Vorprüfung eingereicht. Es gingen acht Einwendungen ein. Die Vorprüfung des Gestaltungsplans durch den Kanton hat unter anderem ergeben, dass die Verpflichtung zur Kostenmiete durch einen Gestaltungsplan nicht genehmigungsfähig ist, die Pflicht zur Verschiebung privater Parkplätze nicht über den Gestaltungsplan durchgesetzt werden kann und der Regelungsinhalt über die üblichen Möglichkeiten eines öffentlichen Gestaltungsplans hinausgehe, im Sinne einer Selbstverpflichtung jedoch genehmigungsfähig wäre. Es zeigte sich deutlich, dass der Gestaltungsplan nicht das rechtlich und inhaltlich richtige Instrument ist, um die Ziele des Gegenvorschlages zu erreichen. Der Stadtrat beantragt dem Stadtparlament deshalb, die Ziele des Gegenvorschlages stattdessen mit vier Einzelprojekten zu erreichen.

Einzelprojekte für die Erreichung der Ziele des Gegenvorschlags

Obertor 11, 13 und 17
Die Liegenschaften Obertor 11, 13 und 17 verbleiben im städtischen Eigentum, unterliegen der Kostenmiete, werden saniert und umgenutzt. Die Liegenschaften 11 und 13 werden im Erdgeschoss gewerblich genutzt und in den Obergeschossen werden bezahlbare Wohnungen realisiert. Im «Haus zum Adler» am Obertor 17 (kantonales Schutzobjekt) werden Büroräume entstehen. Um nach dem Auszug der Stadtpolizei und der Zwischennutzung durch den Kanton ab Mitte 2024 einen nahtlosen Übergang zu schaffen und dadurch einen Leerstand zu vermeiden, werden die Planungen zur Sanierung der Liegenschaften Obertor 11, 13 und 17 durch das Amt für Städtebau und den Bereich Immobilien bereits weiterverfolgt. So sucht das Amt für Städtebau unter anderem bereits ein Büro für die Planung und Ausführung. Der Start des Vorprojektes ist für das dritte Quartal 2022 vorgesehen.

Obertor 15 und 17a
Die Liegenschaften Obertor 15 und 17a im Innenhof des Areals werden im Baurecht abgegeben. Die Baurechtsfläche entspricht dem Gebäudegrundriss. Im Erdgeschoss werden kulturell-ideelle Nutzungen oder kreatives Gewerbe angestrebt. Der Hofraum wird aktiv im Rahmen der Vorgaben für den Innenhof durch die Nutzenden mitgestaltet. In den oberen Geschossen kann eine Wohnnutzung wie etwa Mehrgenerationenwohnen oder Clusterwohnen realisiert werden. Im dritten Quartal 2022 soll ein Vertragsabschluss erfolgen.

Badgasse 6
Die Liegenschaft Badgasse 6 (kantonales Schutzobjekt) wird im Baurecht für eine Bad- oder Wellnesseinrichtung abgegeben. Auch hier soll im dritten Quartal 2022 ein Vertragsabschluss erfolgen.

Hofraum
Der Innenhof wird öffentlich zugänglich und eine Verbindung zwischen Badgasse und Obertor schaffen. Der Hofraum verbleibt in Besitz und Verantwortung der jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümern. Der Hofbereich im Eigentum der Stadt wird nicht weiter unterteilt, sondern als Einheit gestaltet und verwaltet. Bis Ende Jahr ist die Ausschreibung eines Wettbewerbes geplant.

Breite und transparente Kommunikation

Da das Interesse der Öffentlichkeit an der weiteren Entwicklung des Obertors gross ist und verschiedene Anspruchsgruppen unterschiedliche Interessen haben, soll über die nächsten Schritte breit kommuniziert werden. Die Information über die Vorhaben und über den Fortschritt der Entwicklungen soll zu geeigneten Zeitpunkten stattfinden und transparent sein. Die Personen, die Einwendungen gemacht haben, wurden schriftlich über das weitere Vorgehen und den Antrag auf einen Verzicht zur Ausarbeitung des Gestaltungsplans informiert. Ebenso wurden die Workshopteilnehmenden sowie die Anwohnenden informiert.

Weisung an das Stadtparlament: parlament.winterthur.ch

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