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Anpassung rechtliche Grundlage für finanzielle Vergütung von Stadtwerk Winterthur an die Stadtkasse

07.11.2016
Der Winterthurer Stadtrat beantragt beim Grossen Gemeinderat die Anpassung der rechtlichen Grundlage für die finanzielle Vergütung von Stadtwerk Winterthur an die Stadt Winterthur. Dieser Schritt ist notwendig, da der Bezirksrat die vom Grossen Gemeinderat 2013 beschlossene Regelung beanstandet hatte. Der Stadtrat beantragt für 2017 eine finanzielle Vergütung in der Höhe von 11,4 Millionen Franken.

Der Winterthurer Stadtrat beantragt beim Grossen Gemeinderat die Anpassung der rechtlichen Grundlage für die finanzielle Vergütung von Stadtwerk Winterthur an die Stadt Winterthur. Dieser Schritt ist notwendig, da der Bezirksrat die vom Grossen Gemeinderat 2013 beschlossene Regelung beanstandet hatte. Der Stadtrat  beantragt für 2017 eine finanzielle Vergütung in der Höhe von 11,4 Millionen Franken.

Stadtwerk Winterthur leistet jährlich eine finanzielle Vergütung an den steuerfinanzierten Haus-halt der Stadt. Deren Verteilung auf die Geschäftsfelder wurde bis anhin jeweils im Zusammen-hang mit dem Budgetbeschluss des Grossen Gemeinderates festgelegt. Bisher ist in Winterthur lediglich geregelt, wie sich die Gesamtvergütung berechnet, nicht jedoch nach welcher Syste-matik die einzelnen Geschäftsfelder belastet werden. Dieses Vorgehen hatte der Bezirksrat beanstandet. Die Rechtsgrundlage für die Vergütung muss daher angepasst werden.

Neu soll der Grosse Gemeinderat die Höhe der Vergütung sowie deren Verteilung auf die ein-zelnen Geschäftsfelder von Stadtwerk Winterthur in Form eines Prozentsatzes der jeweiligen Umsätze festlegen. Die Geschäftsfelder dürfen dabei mit höchstens 10 Prozent ihres Umsatzes belastet werden. Diese Regelung hat den Vorteil, dass sie der effektiven Leistungsfähigkeit der Geschäftsfelder besser Rechnung trägt. Als Folge davon müssen die Verordnungen über die Abgabe von Gas, Fernwärme und Elektrizität angepasst werden. Zudem soll das Geschäftsfeld Energie-Contracting ebenfalls eine Verordnung mit dem entsprechenden Passus erhalten. Auf Wasser, Kehrichtverwertung und Abwasserreinigung darf aufgrund übergeordneter Gesetzge-bung keine finanzielle Vergütung erhoben werden. Wie das Geschäftsfeld «Verteilung Strom» belastet werden darf, legt der Bundesrat fest. Die Höhe der Zahlung von Stadtwerk Winterthur an die Stadt Winterthur bleibt mit der neuen Berechnungsgrundlage in etwa im bisherigen Um-fang.

Höhe der Vergütung für 2017

Für das Jahr 2017 beantragt der Stadtrat dem Grossen Gemeinderat eine finanzielle Vergütung von Stadtwerk Winterthur an die Stadtkasse in der Höhe von 11,4 Millionen Franken. Entspre-chend beantragt er für 2017 die folgenden Belastungssätze der einzelnen Geschäftsfelder, be-zogen auf deren Umsätze. 

- Stromhandel: 5 %

- Gashandel: 7 %

- Verteilung Gas: 10 %

- Fernwärme: 2.5 %

Anhand der bisherigen Berechnungsgrundlage würde sich die budgetierte finanzielle Vergütung für 2017 von Stadtwerk Winterthur an die Stadtkasse auf 10,1 Millionen Franken belaufen. Um die Stadtkasse vorübergehend weiter zu entlasten, beantragt der Stadtrat für 2017 eine Erhö-hung der Vergütung um 1,3 Millionen Franken auf insgesamt 11,4 Millionen Franken. Die zu-sätzliche Zahlung ist für Stadtwerk Winterthur tragbar.

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