Anpassung der Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Grundes
Der Stadtrat hat im Rahmen des Entlastungsprogrammes «Balance» eine weitere Anpassung der Gebühren für die Benutzung des öffentlichen Grundes beschlossen. Das zweite Massnahmenpaket soll 2017 Mehreinnahmen von 110 000 Franken generieren.
Mit der Anpassung der Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Grundes visiert der Stadtrat mit dem städtischen Entlastungsprogramm «Balance» etappenweise jährliche Mehreinnahmen an. Per 1. Januar 2015 wurde unter anderem mit angepassten Verwaltungsgebühren eine erste Tranche von 135 000 Franken ausgelöst. Nun sollen jährlich weitere Mehreinnahmen in der Höhe von 110 000 Franken erzielt werden.
Die Anpassungen tangieren in erster Linie Strassencafés und Marktstände an den Wochen-, Jahr- und Flohmärkten. Im Bereich der Strassencafés steigen beispielsweise die Mehrkosten für einen Betrieb in der Altstadt mit zehn Sitzplätzen um weniger als einen Franken pro Tag. Ebenfalls betroffen sind die Gebühren für Informationsstände und Werbemassnahmen in der Altstadt sowie für Veranstaltungen auf städtischen Plätzen wie auf dem Neumarkt oder in der Steinberggasse. Eine Ausnahme bilden politische, gemeinnützige, wohltätige oder religiöse Aktivitäten, für die nach wie vor keine Benutzungsgebühren verrechnet werden.
Mit den Interessensvertretern der betroffenen Berufsverbände – wie Gastro Winterthur, dem Schweizer Marktverband und der Marktvereinigung Wochenmarkt Winterthur – wurden die Anpassungen im Vorfeld besprochen. Der Stadtrat ist der Auffassung, dass das seit der letzten Anpassung im Jahr 2006 gestiegene wirtschaftliche Interesse an der gewerblichen Nutzung des öffentlichen Grundes eine Tariferhöhung rechtfertigt. Die neuen Gebührensätze sollen auf den 1. März 2017 in Kraft treten.
Beilage
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Neue und alte Benutzungsgebühren |