Alterszentren: Neue Taxordnung publiziert
Der Stadtrat hat die totalrevidierte Taxordnung für die städtischen Alterszentren verabschiedet. Eine wesentliche Neuerung ist die einheitliche Betreuungstaxe von 45 Franken pro Tag. Die Pensionspreise wurden kostendeckend kalkuliert und betragen je nach Zimmer zwischen 145 und 175 Franken pro Tag. Die städtischen Alterszentren dürfen mit den Betreuungs- und Pensionstaxen keinen Gewinn erzielen.
Der Bereich Alter und Pflege hat im Auftrag des Stadtrates eine übersichtliche und verständliche neue Taxordnung vorgelegt. Die Alterszentren der Stadt Winterthur müssen gemäss rechtlichen Vorgaben kostendeckend wirtschaften, dürfen aber mit den Betreuungs- und Pensionstaxen keinen Gewinn erzielen.
Einheitliche Betreuungstaxe von 45 Franken
Neu wird eine einheitliche Betreuungstaxe von 45 Franken pro Tag eingeführt (bisher: 21 bis 107 Franken). Insgesamt werden die Betreuungstaxen reduziert. Zu den Betreuungsleistungen zählen Anlässe, Ausflüge und Unterstützung einer aktiven Alltagsgestaltung, Empfang und Sicherheit (z.B. 24-Stundenpräsenz) sowie individuelle Unterstützung in alltäglichen Angelegenheiten. Für eine einheitliche Betreuungstaxe sprechen die Erfahrungen aus der Praxis und die Empfehlungen des Preisüberwachers. Für die Bewohnenden hat eine Einheitstaxe den Vorteil, dass sie mit gleichbleibenden Kosten während des gesamten Heimaufenthalts rechnen können.
Die bisher zu tiefen Pensionspreise müssen um rund 20 Prozent angehoben werden, um kostendeckend zu sein. Neu kostet ein Zimmer inklusive Vollpension, Wäschebesorgung, Reinigung und Nutzung der allgemeinen Räume zwischen 145 und 175 Franken pro Tag. Zur Pensions- und Betreuungstaxe kommt die Eigenbeteiligung an der Pflegetaxe hinzu, die vom Bund vorgegeben wird.
Auswirkungen für die Bewohnenden
Die Gesamtkosten für einen Aufenthalt im Alterszentrum werden für Personen mit hohem Pflegebedarf sinken. Denn bei ihnen wird die höhere Pensionstaxe durch die deutlich niedrigere neue Betreuungstaxe überkompensiert (siehe: Drei Rechenbeispiele). Hingegen werden die Kosten für Personen mit geringem Pflegebedarf steigen, da bei ihnen sowohl die Betreuungstaxe wie auch die Pensionstaxe angehoben wird. Eine Übergangsregelung wird den Kostenanstieg in den ersten zwei Jahren abfedern. Sie kommt zur Anwendung, wenn die Summe aus Pensions- und Betreuungstaxe zu Kostensteigerungen von mehr als 15 Prozent führen würde. Dann erfolgt eine Reduktion der Taxen, so dass eine maximale Kostensteigerung von 15 Prozent resultiert.
Alle Bewohnenden der Alterszentren erhalten in diesen Tagen eine Übersicht über die neuen Pensions- und Betreuungstaxen. Die neue Taxordnung wird voraussichtlich am 1. Mai 2021 in Kraft treten. Weitere Informationen dazu finden sich unter www.stadt.winterthur.ch/taxordnung.
Drei Rechenbeispiele
Alle Angaben pro Tag und Person
- Die Gesamtkosten sinken bei hohem Pflegebedarf
Herr A, 84 Jahre, stark pflegebedürftig, BESA-Stufe 8, lebt in einem Standard-Einerzimmer im Alterszentrum Adlergarten.
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Vorher |
Nachher |
Pensionspreis |
135.- |
165.- |
Betreuungstaxe |
107.- |
45.- |
Pflegetaxen (gleichbleibend) |
23.- |
23.- |
Total |
265.- |
233.- |
- Die Gesamtkosten sinken leicht bei mittlerem Pflegebedarf
Frau B, 87 Jahre alt, BESA-Stufe 5, lebt in einem Komfort-Einerzimmer im Alterszentrum Neumarkt.
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Vorher |
Nachher |
Pensionspreis |
142.- |
175.- |
Betreuungstaxe |
87.- |
45.- |
Pflegetaxen (gleichbleibend) |
23.- |
23.- |
Total |
252.- |
243.- |
- Die Gesamtkosten steigen maximal 15 Prozent dank Übergangsregelung
Frau C, 81 Jahre alt, kaum pflegebedürftig (BESA-Stufe 1), lebt in einem Zweierzimmer im Alterszentrum Oberi.
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Vorher |
Nachher |
Pensionspreis |
118.- |
145.- |
Betreuungstaxe |
21.- |
45.- |
Pflegetaxe (gleichbleibend) |
7.25 |
7.25 |
Total |
146.25 |
197.25 |
Mit Übergangsregelung für bisherige Bewohnende |
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167.65 |