Änderung der Abfallverordnung: Stadtrat passt Ausführungsbestimmungen an
Aufgrund der vom Grossen Gemeinderat beschlossenen Änderung der Abfallverordnung hat der Stadtrat die zur Verordnung gehörenden Ausführungsbestimmungen angepasst. Diese Anpassungen und die Inkraftsetzung von Verordnung und Ausführungsbestimmungen per 1. Januar 2017 liegen ab heute öffentlich auf.
Der Grosse Gemeinderat hat am 29. Februar 2016 beschlossen, dass mit den verursacherbezogenen Abfallgebühren neu ein Teil der Entsorgungskosten für das Littering und für den in öffentlichen Abfallbehältern deponierten Abfall gedeckt werden soll. Das kantonale Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) hat am 26. Mai 2016 die geänderte Verordnung genehmigt, so dass sie nun auf den 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt werden kann.
Der Beschluss des Grossen Gemeinderates führte zu Anpassungen bei den Ausführungsbestimmungen zur Verordnung. Zuständig für die Ausführungsbestimmungen ist der Stadtrat. In diesem Rahmen wurden sowohl weitere inhaltliche wie auch redaktionelle Anpassungen vorgenommen.
Die Anpassung von Verordnung und Ausführungsbestimmungen führen zu keiner Erhöhung der Abfallgebühren.
Die Anpassungen der Ausführungsbestimmungen und die Inkraftsetzung per 1. Januar 2017 wurden heute publiziert.