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Administrativuntersuchung Wärme Frauenfeld AG: Stadtrat trifft konkrete Massnahmen

27.09.2016
Der Schlussbericht der Administrativuntersuchung betreffend Wärme Frauenfeld AG zeigt auf, dass es im Zusammenhang mit dem Projekt Wärmering Frauenfeld zu Pflichtverletzungen und Kompetenzüberschreitungen gekommen ist. Eine Irreführung der Stimmberechtigten im rechtlichen Sinne bei der Volksabstimmung vom 14. Juni 2015 lag jedoch nicht vor. Auch der Bezirksrat war in seinem Beschluss zum Stimmrechtsrekurs zum Schluss gekommen, dass dem Stadtrat ein absichtliches Zurückhalten von Informationen nicht vorgeworfen werden kann. Der Stadtrat hat nun Massnahmen getroffen respektive eingeleitet, um die georteten Mängel zu beheben und um den Konkurs der Wärme Frauenfeld AG zu vermeiden.

Der Schlussbericht der Administrativuntersuchung betreffend Wärme Frauenfeld AG zeigt auf, dass es im Zusammenhang mit dem Projekt Wärmering Frauenfeld zu Pflichtverletzungen und Kompetenzüberschreitungen gekommen ist. Eine Irreführung der Stimmberechtigten im rechtlichen Sinne bei der Volksabstimmung vom 14. Juni 2015 lag jedoch nicht vor. Auch der Bezirksrat war in seinem Beschluss zum Stimmrechtsrekurs zum Schluss gekommen, dass dem Stadtrat ein absichtliches Zurückhalten von Informationen nicht vorgeworfen werden kann. Der Stadtrat hat nun Massnahmen getroffen respektive eingeleitet, um die georteten Mängel zu beheben und um den Konkurs der Wärme Frauenfeld AG zu vermeiden. 

Der Stadtrat hat im vergangenen April zur Klärung der offenen Fragen rund um die Beteiligung der Stadt Winterthur an der Wärme Frauenfeld AG (WFAG) und deren Projekt Wärmering Frauenfeld eine Administrativuntersuchung eingeleitet. Mit der Untersuchung betraut wurde Rechtsanwalt Johann-Christoph Rudin. In seinem mittlerweile vorliegenden Schlussbericht kommt der Untersuchungsbeauftragte im Wesentlichen zu folgenden Feststellungen:

-Stadtwerk Winterthur finanzierte Anlagen der WFAG in Millionenhöhe, ohne über die dafür nötige Kompetenz zu verfügen.

-Die entstandenen Forderungen von Stadtwerk gegenüber der WFAG mussten in der Bilanz wertberichtigt werden. Diese Wertberichtigung erfolgte so, dass die wahren Verhältnisse verschleiert wurden.

-Die stadtinterne Information durch Stadtwerk über die offenen Forderungen von Stadtwerk gegenüber der WFAG war unzureichend.

-Die Information an den Gesamtstadtrat durch den Vorsteher des Departements Technische Betriebe (DTB) betreffend die Entwicklung des städtischen Engagements bei der WFAG war ungenügend.

-Die Information von Stadtwerk Winterthur an den Departementsvorsteher DTB war unvollständig. Der Departementsvorsteher hat sich jedoch auch nicht um weitergehende Informationen bemüht.

-Künftige Betriebsverluste der WFAG wurden verschwiegen.

-Es wurden einige materiell-gesetzlich nicht begründete Zahlungen von Stadtwerk für Drittleistungen zugunsten der WFAG geleistet.

-Es fehlten korrekte Vollmachten für die Vertretung der Stadt an den Generalversammlungen der WFAG.

-Die Überwachung der Beteiligungen, der Generalversammlungen und der Medienberichterstattung war ungenügend.

-Die Schieflage der WFAG wurde durch den Departementsvorsteher DTB und Stadtwerk  zwar bewusst verschwiegen. Es lag aber keine Irreführung der Stimmberechtigten im rechtlichen Sinne bei der Volksabstimmung vom 14. Juni 2015 vor, weil das geplante Engagement bei der WFAG nicht entscheidungsrelevant war.

-Die Strafbarkeit von Handlungen der Involvierten ist tendenziell nicht gegeben.

Verbesserungen in die Wege geleitet

In seinem Schlussbericht gibt der Untersuchungsbeauftragte verschiedene Empfehlungen ab. Der Stadtrat hat sich intensiv mit diesen auseinandergesetzt, und er hat in der Folge basierend auf den Empfehlungen verschiedene Entscheide getroffen resp. Massnahmen eingeleitet:

-Damit die Stadt vor einer neuen Beteiligung an einer privatrechtlichen Körperschaft umfassende, sorgfältige Abklärungen treffen kann, soll das bestehende Mitberichtsverfahren optimiert werden: Mit dem konsequenten Einbezug der fachlich betroffenen Bereiche sowie des Finanzamts und der Stadtkanzlei in der Vorbereitungsphase von Beteiligungsbeschlüssen kann diese Verbesserung erreicht werden.

-Es wird eine Richtlinie für städtische Mitarbeitende in Verwaltungsräten privatrechtlicher Aktiengesellschaften erarbeitet: Darin werden Informationsrechte und -pflichten sowie der Controllingprozess für Beteiligungen geregelt.

-Die empfohlene Anlaufstelle für Verwaltungsräte wird nicht geschaffen. Vielmehr soll die oben ausgeführte Richtlinie Abhilfe schaffen. Zudem stehen bei Unklarheiten die Stadtkanzlei und andere Beratungsstellen zur Verfügung.

-Die Überwachung der Medienberichterstattung wird optimiert.

-Für das Energie-Contracting wird eine formellgesetzliche Grundlage geschaffen, die Arbeiten am entsprechenden Antrag an das Parlament sind am Laufen.

-Das Departement Sicherheit und Umwelt und Stadtwerk Winterthur haben eine Sonderprüfung durch die Finanzkontrolle im Bereich Beteiligungen in Auftrag gegeben. Ergänzend dazu wird die Finanzkontrolle bei Stadtwerk auch das interne Kontrollsystem hinsichtlich seiner Zweckmässigkeit überprüfen sowie klären, ob die städtische Kompetenzordnung bei Stadtwerk generell eingehalten wurde und ob Stadtwerk über ein angemessenes Vertragsmanagement verfügt.

-Bei Stadtwerk Winterthur soll ein Kulturwandel mit dem Ziel einer höheren Identifikation mit der Stadt und ihren Regeln herbeigeführt werden.

-Die  Stadt trennt sich von zwei Kaderpersonen von Stadtwerk Winterthur. Bei einer weiteren Person werden personalrechtliche Massnahmen ergriffen.

-Die empfohlene Aussprache zwischen Stadtrat Matthias Gfeller und dem Gesamtstadtrat hat bereits stattgefunden.

-Um einen Konkurs der Wärme Frauenfeld AG zu vermeiden, wurden in Abstimmung mit der Stadt Frauenfeld bereits Anstrengungen unternommen, und es wurden bereits zwei neue Verwaltungsräte vonseiten Winterthurs bestellt. Zudem werden die Forderungen gegenüber der WFAG in der Höhe von rund 3 Millionen Franken längstens bis 30. Juni 2017 gestundet.

Ausserdem wurde das Projekt «Verselbstständigung von Stadtwerk Winterthur in eine neue Rechtsform» eingestellt. Der Stadtrat sieht derzeit vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Administrativuntersuchung keine genügende Vertrauensgrundlage, um das Projekt zum Erfolg zu führen. Der Stadtrat sieht aber durchaus die Möglichkeit, in der nächsten Legislaturperiode ein neues Projekt zur Verselbstständigung von Stadtwerk Winterthur zu starten.

Im Weiteren hat der Stadtrat beschlossen, dass Stadträtin Barbara Günthard-Maier bis zur vorzeitigen Neukonstituierung des Stadtrates die Leitung von Stadtwerk Winterthur innehaben wird. Stadtrat Matthias Gfeller wird bis zu diesem Zeitpunkt weiterhin die Bereiche Stadtgrün und Stadtbus führen.

 

Fazit und Würdigung durch den Stadtrat

-Der Stadtrat hat im Zusammenhang mit dem Projekt Wärmering Frauenfeld seine Führungsverantwortung wahrgenommen und vor dem Hintergrund der komplexen Zusammenhänge rasche und umfassende Aufklärung vorgenommen.

-Die Abklärungen erfolgten wie angekündigt ohne Scheuklappen; die Ergebnisse sind heute mit grösstmöglicher Transparenz kommuniziert worden.

-Um eine glaubwürdige Untersuchung sicherzustellen, wurde ein externer Untersuchungsbeauftragter mit der Administrativuntersuchung betraut.

-Der Stadtrat erhielt durch die Administrativuntersuchung die Grundlage, um zielgerichtete Entscheide fällen zu können.

-Aus den Ergebnissen der Untersuchung hat der Stadtrat umgehend Konsequenzen gezogen und eine Reihe von Massnahmen – wie oben dargestellt – abgeleitet.

-Der Stadtrat erhielt die Bestätigung: Die Administrativuntersuchung hat deutlich gezeigt, dass der Stadtrat keine Kenntnis hatte vom finanziellen Zustand der WFAG vor der Abstimmung vom 14. Juni 2015.

-Die Administrativuntersuchung hat gleichsam ergeben, dass keine Irreführung der Stimmberechtigten hinsichtlich dieser Abstimmung vorlag. Der Stadtrat hat mit Erleichterung zur Kenntnis genommen, dass auch der Bezirksrat in seinem Beschluss zum Stimmrechtsrekurs der SVP zum Schluss gekommen ist, dass dem Stadtrat ein absichtliches Zurückhalten von Informationen im vorliegenden Fall nicht vorgeworfen werden kann.

-Mit grossem Befremden und Unverständnis hat der Stadtrat die erheblichen Pflichtverletzungen und Kompetenzüberschreitungen registriert.

-Der Stadtrat hat zur Kenntnis genommen, dass sein Mitglied Matthias Gfeller gestern seinen Rücktritt bekannt gegeben und die politische Verantwortung für die Vorgänge rund um die WFAG übernommen hat.

-Die Ersatzwahl für den freiwerdenden Stadtratssitz wird am 12. Februar 2017 durchgeführt; ein allfälliger zweiter Wahlgang findet voraussichtlich am 19. März 2017 statt.

-Wichtig ist jetzt, dass ein ungeordneter Konkurs der WFAG zusammen mit der Stadt Frauenfeld vermieden wird: Analog zur Stadt Frauenfeld stundet deshalb die Stadt Winterthur ihre Forderungen gegenüber der WFAG.

-Die eingeleitete Sonderprüfung bei Stadtwerk Winterthur durch die Finanzkontrolle soll ergänzend zu den stadträtlichen Massnahmen allfällige Mängel betreffend Kompetenzen, Prozesse und Informationsflüsse beheben helfen und eine gute Basis für einen vertrauensvollen Neustart bei Stadtwerk Winterthur bieten.

-Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Stadtwerk Winterthur ein gut funktionierendes städtisches Unternehmen ist, das qualitativ hochstehende Dienstleistungen für die Bevölkerung erbringt.

-Die Neubesetzung der vakanten Stellen bei Stadtwerk Winterthur wird jetzt aufgegleist.

- Präsentation

- Bericht der Administrativuntersuchung

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