Achtung Brut- und Setzzeit
Während der Brut- und Setzzeit der Wildtiere gilt im Kanton Zürich vom 1. April bis 31. Juli 2026 eine Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand. Freilaufende Hunde können für am Boden brütende Vögel sowie für Wildtiere mit Jungtieren eine tödliche Gefahr darstellen. Aber auch Spaziergänger:innen werden gebeten, die Wanderwege nicht zu verlassen.
Während der Leinenpflichtzeit vom 1. April bis 31. Juli 2026 müssen Hunde im Wald und am Waldrand an der Leine geführt werden. Die Länge der Leine ist nicht reglementiert. Als Waldrand gilt das Gebiet bis 50 Meter Entfernung vom Wald. Verstösse gegen die Leinenpflicht werden mit einer Ordnungsbusse von 60 Franken geahndet. Zur Kontrolle und Ahndung befugt sind die Polizei, Wildhüter:innen, Ranger:innen sowie die jagdliche Revieraufsicht. Ausgenommen von der Leinenpflicht sind Jagd-, Rettungs- und Diensthunde, wenn sie im Einsatz stehen oder eine für den Einsatz notwendige Ausbildung absolvieren. Auf ausbruchsicher eingezäunten Flächen im Wald oder am Waldrand, beispielsweise Trainingsanlagen für Hunde, gilt die Leinenpflicht ebenfalls nicht.
Grund für die Leinenpflicht ist, dass zahlreiche Tierarten, insbesondere Rehe und Feldhasen oder bodenbrütende Vogelarten, in diesem Zeitraum ihre Jungen zur Welt bringen und aufziehen. In dieser Phase sind die Tiere besonders gefährdet und sollten möglichst nicht gestört werden.
Zum Schutz der Wildtiere ist neben der Leinenpflicht besondes wichtig, dass Waldbesucher:innen auf den Wegen bleiben und nicht querfeldein durch den Wald oder entlang von Waldrändern streifen. Für Picknicks und Grillieren an diesen ersten schönen Frühlingstagen sollten die zahlreichen, fest eingerichteten Rastplätze und Feuerstellen in den Stadtwäldern benutzt werden. Besonders die Waldränder und Waldwiesen sind für die Wildtiere wichtig und sollten nicht durch Menschen belegt werden.
Jungtiere nicht berühren!
Junge Rehe und Hasen werden von ihren Müttern oft viele Stunden alleine gelassen und nur zum Säugen an ihrem Versteck aufgesucht. Bei Gefahr ducken sich die Jungtiere und fliehen nicht. Sie dürfen auf keinen Fall angefasst oder gar mitgenommen werden. Wenn die Jungtiere einen menschlichen Geruch tragen, werden sie vom Muttertier oft nicht mehr angenommen.
Stadtgrün Winterthur dankt allen für ihre Rücksichtnahme und ihren Beitrag zum Schutz der heimischen Wildtiere. Nur mit gegenseitigem Verständnis und verantwortungsvollem Verhalten lässt sich ein respektvolles Miteinander von Mensch, Hund und Natur gewährleisten.
Die Winterthurer Jagdgesellschaften werden in allen Winterthurer Wäldern mit Informationstafeln auf die Leinenpflicht aufmerksam machen.
Mit der Rechnung der Hundesteuer wird ein Flugblatt zur Leinenpflicht beigelegt.




