Abstimmung zum Lehrpersonalgesetz: Stadtrat empfiehlt Ablehnung
Am 27. September 2026 stimmen die Zürcher Stimmberechtigten über die Änderung des Lehrpersonalgesetzes ab. Die Vorlage verursacht jährlich wiederkehrende, hohe Mehrkosten, welche grösstenteils die Gemeinden tragen. Dies würde den finanziellen Druck auch auf die Stadt Winterthur stark erhöhen. Der Stadtrat empfiehlt deshalb gemeinsam mit über 100 anderen Gemeinden, die Vorlage abzulehnen.
Am 27. September 2026 kommt die Änderung des kantonalen Lehrpersonalgesetzes zur Abstimmung. Die geplante Gesetzesänderung hätte jährlich wiederkehrende Mehrkosten von 83 Millionen Franken zur Folge. Obwohl die Vorlage vom Kanton ausgearbeitet wurde, müssten die Gemeinden 80 Prozent dieser Mehrkosten tragen.
Hohe Mehrkosten für Winterthur
Bei Annahme der Vorlage rechnet die Stadt Winterthur mit zusätzlichen Kosten von 5,4 Millionen Franken pro Jahr. Das entspricht knapp zwei Steuerfussprozenten. Die zusätzlichen Ausgaben würden den finanziellen Handlungsspielraum der Stadt Winterthur weiter einschränken. Neben der Volksschule muss die Stadt zahlreiche weitere Aufgaben und Leistungen finanzieren. Die Annahme der Vorlage würde den finanziellen Druck auf jene Bereiche, welche die Stadt direkt beeinflussen kann, erhöhen. Dazu gehören beispielsweise die Kultur, der Sport oder die Kinderbetreuung. Dem Stadtrat ist es wichtig, dass die Stadt ihre vielfältigen Aufgaben auch langfristig erfüllen und finanzieren kann.
Anliegen der Lehrpersonen sind unbestritten: Gemeindereferendum als letztes Mittel
Der Stadtrat ist sich gleichzeitig des hohen Drucks auf die Lehrpersonen bewusst. Er steht hinter einer starken Volksschule und sieht die Notwendigkeit, das Lehrpersonal zu entlasten. Gemeinsam mit dem Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich (GPV) hatte er sich im Vorfeld für eine ausgewogenere Vorlage eingesetzt, welche die Lehrpersonen substanziell entlastet hätte und gleichzeitig finanziell tragbar gewesen wäre.
Die nun zur Abstimmung stehende Vorlage des Kantonsrats geht deutlich weiter und führt zu einer unverhältnismässigen Erhöhung der Bildungskosten. Um seiner finanziellen Verantwortung gerecht zu werden, hat der Stadtrat deshalb gemeinsam mit über 100 Gemeinden das Gemeindereferendum ergriffen (vgl. Medienmitteilung vom 14. April 2026). Der Stadtrat empfiehlt den Winterthurer Stimmberechtigten, die Vorlage am 27. September abzulehnen.
Stadtrat setzt sich für ausgewogenere Kostenaufteilung ein
Für den Stadtrat steht die Vorlage exemplarisch für das Ungleichgewicht in der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden: Während der Kanton in wichtigen Aufgabenbereichen die Regeln macht, tragen die Gemeinden einen Grossteil der Kosten. Der Stadtrat fordert deshalb im Sinne der fiskalischen Äquivalenz eine höhere finanzielle Beteiligung des Kantons. So auch beim Ausbau der Begabungs- und Begabtenförderung, einer weiteren Gesetzesvorlage, welche den finanziellen Handlungsspielraum der Gemeinden erheblich einschränken würde.
Weitere Informationen und die ausführliche Argumentation des Verbands der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich sind auf der Kampagnenwebseite zu finden.




