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Abstimmung über Teilaufhebung der Gemeindezuschüsse zur AHV/IV

29.01.2015
Über die Teilaufhebung der freiwilligen Gemeindezuschüsse zu AHV/IV wird am 12. April 2015 abgestimmt. Das hat der Stadtrat beschlossen, nachdem gegen den Beschluss des Grossen Gemeinderates vom 8. Dezember 2014 das Behördenreferendum ergriffen worden war.

Über die Teilaufhebung der freiwilligen Gemeindezuschüsse zu AHV/IV wird am 12. April 2015 abgestimmt. Das hat der Stadtrat beschlossen, nachdem gegen den Beschluss des Grossen Gemeinderates vom 8. Dezember 2014 das Behördenreferendum ergriffen worden war. Der Stadtrat schliesst sich für die Volksabstimmung dem Beschluss des Grossen Gemeinderates an und verzichtet auf seinen ursprünglichen, weitergehenden Antrag.

Die Gemeindezuschüsse für AHV- und IV-Beziehende mit Anspruch auf Ergänzungsleistungen sollen teilweise aufgehoben werden. Die bisherigen Zuschüsse für Lebensbedarf und Busabonnement sollen wegfallen. Künftig soll die Stadt Winterthur nur noch Mietzinszuschüsse gewähren. Durch die Kürzung wird die städtische Rechnung um schätzungsweise zwei Millionen Franken jährlich entlastet. Aufgrund der finanziellen Lage der Stadt Winterthur sehen der Stadtrat und die Mehrheit des Grossen Gemeinderates keine Möglichkeit, die freiwilligen Gemeindezuschüsse im bisherigen Umfang beizubehalten. Der Stadtrat und der Grosse Gemeinderat (mit 30 zu 26 Stimmen) beantragen, der Vorlage zuzustimmen.

Der Grosse Gemeinderat ist am 8. Dezember 2014 wesentlich vom Antrag des Stadtrates abgewichen. Statt die freiwilligen Zuschüsse ganz zu streichen, hat er lediglich die Aufhebung der Zuschüsse für Lebensbedarf und Busabonnement beschlossen, der Mietzinszuschuss soll weiterhin ausgerichtet werden. In dieser Ausgangslage hätte der Stadtrat den Stimmberechtigten neben der Vorlage des Grossen Gemeinderates als Alternative auch seinen ursprünglichen Antrag zum Entscheid unterbreiten können. Auf sein sogenanntes Doppelantragsrecht verzichtet der Stadtrat in diesem Fall.

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