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Abstimmung über die Beschaffung von «Tageskarten Gemeinde»

29.11.2018
Die Stadt Winterthur will der Bevölkerung die beliebten «Tageskarten Gemeinde» der SBB auch in Zukunft anbieten. Deshalb wird der Stimmbevölkerung ein jährlich wiederkehrender Kredit von rund 720 000 Franken vorgelegt. Der Stadtrat hat die Abstimmung auf den 10. Februar 2019 festgesetzt. Der Kredit deckt die Kosten für die Beschaffung und Bereitstellung der maximal möglichen Anzahl von fünfzig Karten pro Tag. Für die Stadt ist das Angebot im Prinzip kostenneutral, die Tageskarten werden zum Selbstkostenpreis verkauft. Der Stadtrat und der Grosse Gemeinderat (mit 53 Stimmen zu 1 Stimme) beantragen, der Kreditvorlage zuzustimmen.

Die Stadt Winterthur will der Bevölkerung die beliebten «Tageskarten Gemeinde» der SBB auch in Zukunft anbieten. Deshalb wird der Stimmbevölkerung ein jährlich wiederkehrender Kredit von rund 720 000 Franken vorgelegt. Der Stadtrat hat die Abstimmung auf den 10. Februar 2019 festgesetzt. Der Kredit deckt die Kosten für die Beschaffung und Bereitstellung der maximal möglichen Anzahl von fünfzig Karten pro Tag. Für die Stadt ist das Angebot im Prinzip kostenneutral, die Tageskarten werden zum Selbstkostenpreis verkauft. Der Stadtrat und der Grosse Gemeinderat (mit 53 Stimmen zu 1 Stimme) beantragen, der Kreditvorlage zuzustimmen.

Die Tageskarte berechtigt zu Fahrten auf allen Strecken von SBB und Postauto, mit den meisten konzessionierten Privatbahnen, städtischen Nahverkehrsmitteln und vielen Schifffahrtsbetrieben sowie mit vereinzelten Bergbahnen in der Schweiz. Die SBB stellen den Gemeinden die sogenannte «Tageskarte Gemeinde» zum Weiterverkauf an die Bevölkerung zur Verfügung. In Winterthur gibt es das Angebot seit 2009. Damals waren zehn Karten pro Tag verfügbar, heute sind es fünfundvierzig. Das Angebot ist ohne Zweifel sehr beliebt. Die Auslastung lag in den vergangenen Jahren durchwegs über neunzig Prozent.

Obwohl das Angebot für die Stadt kostenneutral ist, muss eine Abstimmung erfolgen. Der Grund liegt im kantonalen Gemeindegesetz. Gemäss diesem dürfen Ausgaben nicht mit Einnahmen aufgerechnet werden, wenn die Einnahmen nicht bereits vorgängig rechtsverbindlich zugesichert sind.

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