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Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot auch am Nationalfeiertag

28.07.2026
Seit dem 17. Juli 2026 besteht für das Stadtgebiet Winterthur ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot. Die Vegetation ist nach wie vor stark ausgetrocknet, die vereinzelten Niederschläge haben die allgemeine Brandgefahr nicht gemildert. Deshalb gilt das Verbot weiterhin bis auf Widerruf und somit auch am Nationalfeiertag.

Seit dem 17. Juli 2026 besteht für das Stadtgebiet Winterthur ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot. Die Vegetation ist nach wie vor stark ausgetrocknet, die vereinzelten Niederschläge haben die allgemeine Brandgefahr nicht gemildert. Deshalb gilt das Verbot weiterhin bis auf Widerruf und somit auch am Nationalfeiertag.

Die Vegetation in und um Winterthur ist nach wie vor stark ausgetrocknet. Die Unwetter vom 16. bzw. 18. Juli 2026 sowie weitere kleine Niederschläge vergangene Woche haben keine Entspannung der Lage gebracht. Die allgemeine Brandgefahr wird nach wie vor als sehr hoch beurteilt. In den kommenden Tagen wird zudem eine weitere Hitzwelle erwartet, anhaltende und ergiebige Niederschläge hingegen nicht. Der Kanton Zürich hält deshalb am absoluten Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe fest (siehe Medienmitteilung vom 27. Juli 2026).

Nationalfeiertag ohne Feuerwerk

Für das Stadtgebiet Winterthur gilt seit dem 17. Juli 2026 (siehe Medienmitteilung vom 17. Juli 2026) ein absolutes Feuerverbot. «Aufgrund der aktuellen Lage halten wir zum Schutz der Bevölkerung am absoluten Feuerverbot fest», sagt Stadtrat Andreas Geering, Vorsteher Departement Sicherheit und Umwelt. Die beiden Verbote betreffen auch den Nationalfeiertag am 1. August. Das Entzünden von Feuerwerk und Brauchtumsfeuer (Höhenfeuer) ist strafbar. Grillieren ist nur auf Gas- oder Elektrogrills gestattet. Die Bevölkerung wird gebeten, aufmerksam zu sein und bei Rauch oder Feuer umgehend die Feuerwehr (Tel. 118) zu alarmieren.

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