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Ab 2024 noch zwei E-Scooter-Anbieterinnen in Winterthur

05.12.2023
Die Stadt Winterthur löst das heutige Bewilligungssystem für E-Scooter ab. Sie hat zwei Anbieterinnen den Zuschlag erteilt, ab 1. Januar 2024 für zwei Jahre zusammen maximal 600 E-Scooter zu betreiben. Mit den neuen Regeln verbessert sich einerseits das Angebot, andererseits verschärfen sich gewisse Vorgaben, wodurch die Sicherheit und die Ordnung verbessert werden.

Die Stadt Winterthur löst das heutige Bewilligungssystem für E-Scooter ab. Sie hat zwei Anbieterinnen den Zuschlag erteilt, ab 1. Januar 2024 für zwei Jahre zusammen maximal 600 E-Scooter zu betreiben. Mit den neuen Regeln verbessert sich einerseits das Angebot, andererseits verschärfen sich gewisse Vorgaben, wodurch die Sicherheit und die Ordnung verbessert werden.

Aktuell sind fünf Anbieterinnen von E-Scootern mit insgesamt rund 700 Fahrzeugen in Winterthur tätig. Obwohl das bestehende System im Grundsatz funktioniert, weist es Schwächen auf. Der Stadtrat hat deshalb im August 2023 beschlossen, dass die Anzahl Anbieterinnen beschränkt und für den Betrieb der E-Scooter eine offene Ausschreibung durchgeführt werden soll.

Die Stadt Winterthur hat nun in einem Submissionsverfahren den beiden Anbieterinnen «Voi Technology Switzerland AG» und «Tier Mobility Suisse GmbH» den Zuschlag erteilt. Es sind keine Rekurse dagegen eingegangen. Die beiden Anbieterinnen überzeugen mit einem attraktiven Angebot. Sie dürfen neu je maximal 300 E-Scooter betreiben. Mit der neuen Regelung können unter anderem folgende Verbesserungen erzielt werden:

  • Neu stellen die Anbieterinnen neben den E-Scootern auch E-Bikes und E-Cargo-Bikes zur Verfügung. Die E-Bikes und E-Cargo-Bikes werden im Rahmen von Pilotversuchen getestet.
  • Neu können auch die Aussengebiete erschlossen werden: Im Rahmen von Pilotversuchen wird geprüft, ob Weiler wie z. B. Stadel mit E-Bikes und E-Scootern punktuell besser an den öffentlichen Verkehr angeschlossen werden können.
  • Mit Minimal- und Maximaldichten in den einzelnen Stadtgebieten wird sichergestellt, dass sich die Fahrzeuge nicht in der Innenstadt sammeln und umgekehrt auch in Aussenquartieren eine gute Abdeckung erreicht wird.
  • Falsch abgestellte Fahrzeuge werden neu deutlich schneller eingezogen.
  • Verschiedene Massnahmen verbessern die Sicherheit und die Ordnung im Betrieb.
  • Nutzende müssen neu eine Umtriebsentschädigung an die Anbieterinnen entrichten, wenn sie ihr Fahrzeug ordnungswidrig abstellen.

Das Tiefbauamt ist überzeugt, dass mit der neuen Regelung das Angebot der geteilten Mobilität weiter verbessert werden kann. Die Verbesserungen werden Anfang 2024 fortlaufend implementiert und anschliessend kontinuierlich überprüft und bei Bedarf weiter optimiert.

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