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51 Winterthurer Strassen erhalten einen Namen

22.08.2018
Eine eidgenössische Vorschrift verlangt, dass auch Gebäude ohne Wohnnutzung mit Hausnummer und Strassenname zu adressieren sind. Weil viele dieser bis anhin adressenlosen Gebäude in Winterthur an Strassen liegen, die keinen offiziellen Namen haben, hat der Stadtrat diese und noch weitere Strassen benannt.

Eine eidgenössische Vorschrift verlangt, dass auch Gebäude ohne Wohnnutzung mit Hausnummer und Strassenname zu adressieren sind. Weil viele dieser bis anhin adressenlosen Gebäude in Winterthur an Strassen liegen, die keinen offiziellen Namen haben, hat der Stadtrat diese und noch weitere Strassen benannt. Seit 2017 sind die neue «Verordnung über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (VGWR)» sowie die neue «Weisung zur Erfassung der Gebäude in der amtlichen Vermessung (AV) und im Gebäude- und Wohnungsregister (GWR)» in Kraft.

Eines der Ziele dieser neuen Rechtsgrundlagen ist, im Gebäude- und Wohnungsregister einen umfassenden Gebäudedatensatz führen zu können, wobei die amtliche Vermessung zu jedem Gebäude die Geometrie liefert.

Vom Mehrwert aktueller und vollständiger Gebäudeadressen profitieren Alarm- und Einsatzorganisationen, Schutz- und Sicherheitsinstitutionen sowie Bereiche wie etwa Versorgungseinrichtungen, Versicherungen, Steuer- und Gebäudebewertungen, Informations- und Auskunftsdienste oder Vertrieb und Logistik.

Die Verknüpfung der Gebäude durch die amtliche Vermessung mit dem GWR soll über den eidgenössischen Gebäudeidentifikator sowie über die Gebäudeadresse erfolgen. Eine Gebäudeadresse besteht aus einem vom Stadtrat beschlossenen (offiziellen) Strassennamen, einer Hausnummer, einer Postleitzahl sowie einer Ortschaft.

Bis anhin waren zahlreiche Gebäude ohne Wohnnutzung nicht adressiert. Entsprechend liegen diese vielfach an Strassen, die vom Stadtrat noch nicht offiziell benannt wurden. Damit das Vermessungsamt den betreffenden Gebäuden Adressen zuweisen kann, müssen diese vom Stadtrat zunächst benannt werden. Die Baudirektion des Kantons Zürich wünscht, dass die Gemeinden diese Benennungen bis Ende August 2018 vornehmen.

Der Stadtrat hat folgende Strassen benannt:

Strassenname

Erläuterung

Alte Landstrasse aus altem Register des Strasseninspektorats, Herleitung unbekannt
Aspholzstrasse vom Flurnamen «Asp»
Berglistrasse vom Flurnamen «Bergli»
Birkenfussweg aus altem Register des Strasseninspektorats, Herleitung unbekannt
Dreivierligstrasse Auf Antrag des Tiefbauamtes. Die Strasse dient als Zufahrtsstrasse zum künftigen Deponiegebäude. Der Name ist vom Flurnamen «Dreivierlig» abgeleitet.
Eschenbergstrasse Die Eschenbergstrasse wird bis zum Bruderhaus verlängert.
Eselackerweg vom Flurnamen «Eselacker»
Flugplatzweg Verlängerung des gleichnamigen Weges der Gemeinde Wiesendangen.
Gratweg Der Weg verläuft auf einem Grat über «Hoh Wülflingen».
Gretelbergweg vom Flurnamen «Gretelberg»
Grünauweg vom Flurnamen «Grünau» oder «Grünenau» (Wildkarte)
Haldenhöheweg vom Flurnamen «Halden» sowie «Mittlere Höhe» oder «Obere Höhe»
Hegnertrottenweg vom Flurnamen «Hegnertrotten»
Kramerweg vom Flurnamen «Kramer» resp. vom «Chramerbach»
Langfuriweg vom Flurnamen «Langfuri»
Lehmgrubenweg vom Flurnamen «Leigrueb»
Ohringerweierweg Naturschutzgebiet «Ohringerweier»
Rispelweg vom Flurnamen «Rispel»
Schlosstalweg Der Weg führt durch das Schlosstal.
Schwarzhausweg vom Flurnamen «Schwarzhus»
Seebachstrasse vom Flurnamen «Seebach»
Sesselweg vom Flurnamen «Sässel». Weg führt über den Aussichtspunkt Sessel.
Siggenstrasse vom Flurnamen «Siggenzelg»
Speckweg vom Flurnamen «Speck»
Stuckenweg vom Flurnamen «In langen Stucken»
Tobelrütiweg vom Flurnamen «Tobelrüti»
Tössvorlandweg vom Flurnamen «Tössvorland»
Ueliweg vom Flurnamen «Ueli»
Waldhofweg Fortsetzung der Waldhofstrasse
Wolfzangstrasse vom Flurnamen «Wolfzang»
Zaunstrasse aus altem Register Strasseninspektorat, Herleitung unbekannt

Mehrheitlich sind die Namen von Flurnamen abgeleitet. Weitere stammen aus alten Registern, die insbesondere vom Strasseninspektorat für administrative Zwecke angelegt wurden. Soweit diese «inoffiziellen» Strassennamen von Flurnamen abgeleitet sind oder die Namen der lokalen Bevölkerung bekannt sind, hat der Stadtrat – unabhängig von der Notwendigkeit für eine Adressierung – bei dieser Gelegenheit noch folgende Strassen benannt:

Strassenname

Erläuterung

Bläsihofstrasse Strassenname von Nachbargemeinde
Bruggwiesweg vom Flurnamen «Bruggwis»
Brunnerweg Verlängerung der Brunnerstrasse
Galgenackerweg vom Flurnamen «Galgenäcker»
Gotthelfstrasse Verlängerung der gleichnamigen Strasse von Seuzach
Heidertalstrasse Strasse führt ins Heidertal
Hintermühlenweg Häufig genutzte Fusswegverbindung hinter der Mühle in Hegi. Der Name war im ehemaligen kantonalen Übersichtsplan aufgeführt.
Kollbrunnweg Weg führt nach Kollbrunn
Krebsbachweg Weg führt entlang dem «Chräbsbach»
Langäckerstrasse vom Flurnamen «Langäcker»
Lörlibadgasse Name stammt vom ehem. Lörlibad (erste Badestube in Winterthur).
Mulchlingerweg Landwirtschaftsweg nach Mulchlingen
Rickenbacherstrasse Strasse führt nach Rickenbach
Rigifussweg Name ist der lokalen Bevölkerung geläufig
Stockenerhölzliweg Vom Flurnamen «Stockemerhölzli», Name ist der lokalen Bevölkerung geläufig
Steinliweg Auf Antrag des Tiefbauamtes. Begründung: Der «Steinliweg» ist im Volksmund bekannt.
Taaweg Landwirtschaftsweg bim Weiler «Taa»
Weingartenstrasse vom Flurnamen Wigarten, Strasse führt zum Weiler Weingarten
Ziegelhüttenweg vom Flurnamen sowie Weiler «Ziegelhütten»

Aufgrund einer Anregung aus der Bevölkerung wurde zudem der «Zwetschgenweg» benannt. Dieser wurde im geografischen Informationssystem der Stadt bis anhin mit dem inoffiziellen Namen «Irchelfussweg» geführt.

Auf Anregung des Quartiervereins Wildbach-Langstrasse und Umgebung wurde letztlich noch der «Viehmarktplatz» offiziell benannt.

Beilage

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Typ Titel
Übersichtsplan Strassenbenennung

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