2026 attraktive saisonale Festpreise für Solarstrom-Einspeisung in Winterthur
Der Stadtrat hat beschlossen, dass in Winterthur eingespeister Solarstrom 2026 mit saisonalen Festpreisen für Energie inklusive Herkunftsnachweis (HKN) vergütet werden kann. Dieses Preismodell bietet mehr Planungssicherheit für Produzent:innen und wird vertraglich vereinbart. Wer keinen Vertrag mit Stadtwerk Winterthur abschliesst, erhält für die eingespeiste Energie automatisch den Referenz-Marktpreis des Bundes.
Wer in Winterthur Solarstrom produziert, kann diesen 2026 zu Festpreisen an Stadtwerk Winterthur verkaufen. Dies hat der Winterthurer Stadtrat beschlossen. Gemäss Stromgesetz muss dazu ein Vertrag mit Stadtwerk Winterthur abgeschlossen werden. Weiter legte der Stadtrat die Höhe der Vergütungen für Energie und HKN für 2026 fest. Diese sind abhängig von der Grösse der Photovoltaik-Anlage, dem Eigenverbrauch sowie neu auch von der Jahreszeit. Die nach Jahreszeit unterschiedlichen Festpreise gehen darauf ein, dass Strom im Winter einen höheren Marktwert hat als im Sommer.
Fast 90 Prozent der Photovoltaik-Anlagen in Winterthur haben eine Leistung unter 100 kW (Gleichstrom). 2026 betragen die saisonalen Festpreise für diese Anlagen gesamthaft für Energie inkl. HKN im Winter 13 Rappen und im Sommer 10 Rappen pro ins öffentliche Netz eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom.
Der Winterpreis gilt von Januar bis März und ab Oktober (Quartale 1 und 4) und der Sommerpreis von April bis September (Quartale 2 und 3). Die saisonalen Preise sollen den Einspeiser:innen einen Anreiz bieten, insbesondere im Sommer den Solarstrom selbst zu verbrauchen. Im Rahmen dieses Vertragsmodells wird für 2026 eine durchschnittliche Vergütung von 10,8 Rp./kWh prognostiziert, berechnet anhand der Solarstrom-Einspeisemenge 2024.
Einen Standardvertrag mit den entsprechenden Regelungen wird Stadtwerk Winterthur den Produzent:innen ab November unterbreiten. Dieser löst auch bestehende Verträge von rund 1100 Solarstrom-Produzent:innen ab, die bereits heute ihre HKN an Stadtwerk Winterthur verkaufen.
Alternative Vergütung: Referenz-Marktpreis des Bundes
Die Kundschaft hat die Wahl, wem sie ihre HKN verkauft (siehe Kasten). Verkaufen die Solarstrom-Produzent:innen ihre HKN an Dritte, vergütet Stadtwerk Winterthur ihnen die ins Netz eingespeiste Solarenergie automatisch zum Referenz-Marktpreis des Bundes (siehe Kasten), der von Quartal zu Quartal ändert. Im Referenz-Marktpreismodell hätte im Jahr 2024 eine Vergütung von durchschnittlich knapp 7 Rp./kWh (inkl. HKN) für eingespeisten Solarstrom resultiert. In dieser Berechnung sind die Minimalvergütungen berücksichtigt.
Mit dem Festpreis-Vertragsmodell steht den Solarstrom-Produzierenden in Winterthur eine attraktive Vergütung mit mehr Planungssicherheit zur Auswahl. Bewusst wird den Solarstrom-Produzierenden eine voraussichtlich höhere Vergütung als der Referenz-Marktpreis des Bundes angeboten. Damit verfolgt die Stadt Winterthur weiter den Weg, den Ausbau der Photovoltaik zu fördern.
Zitat zur Verwendung:
«Die attraktiven saisonalen Festpreise im Vertragsmodell bieten den Solarstrom-Produzierenden mehr Planungssicherheit als der Referenz-Marktpreis».
Stadtrat Stefan Fritschi, Vorsteher Departement Technische Betriebe
Herkunftsnachweis (HKN)Produzent:innen, die erneuerbaren Strom erzeugen, erhalten für jede produzierte Kilowattstunde (kWh) einen Herkunftsnachweis (HKN). Der Nachweis bestätigt, dass der Strom aus einer bestimmten erneuerbaren Quelle stammt und zu einem bestimmten Zeitpunkt produziert worden ist. Diese Herkunftsnachweise werden von einer anerkannten Stelle (z. B. von Pronovo) ausgestellt und sind handelbar. Für den ins öffentliche Netz eingespeisten Solarstrom erhalten die Produzent:innen zwei Vergütungen: eine für die Energie und eine für den HKN. Im Vertragsmodell von Stadtwerk Winterthur wird die Solarenergie nur zusammen mit den HKN abgenommen. |
BFE Referenz-MarktpreisFür den ins öffentliche Netz eingespeisten Solarstrom erhalten die Produzent:innen zwei Vergütungen: eine für die Energie und eine für den HKN. Verkaufen die Produzent:innen die HKN an Dritte, vergütet Stadtwerk Winterthur die Solarenergie zum Referenz-Marktpreis des Bundesamtes für Energie (BFE). Der Referenz-Marktpreis ist abhängig von den Börsenpreisen und schwankt dynamisch von Quartal zu Quartal. Bei tiefen Marktpreisen kommen die vom Bund beschlossenen Minimalvergütungen zum Zug. Sie stellen sicher, dass der eingespeiste Strom nicht unter einem gewissen Preis vergütet wird, was der Amortisation der Photovoltaik-Anlagen dient. |


