Housing First
Mit «Housing First» wird ein Konzept bezeichnet, das wohnungs- und obdachlosen Personen bedingungslos eine Wohnung zur Verfügung stellt. Dahinter steckt die Idee, dass vulnerable Personen ihre Herausforderungen besser angehen können, wenn ihre Wohnsituation gesichert ist.
Fachpersonen vor Ort unterstützen die Bewohnenden bei Bedarf, z. B. bei administrativen Fragen, bei der sozialen Integration oder in psychosozialen und gesundheitlichen Angelegenheiten. Diese Unterstützung ist freiwillig. Auch für die Wohnungen im «Housing First» gilt das Mietrecht. Bei wiederholten Verstössen dagegen kann das Mietverhältnis gekündigt werden.
Zielgruppe
- Langfristige Wohnungs- oder Obdachlosigkeit (vgl. Dokument «Aufnahmekriterien»)
- Personen, die gesundheitliche, psychische und soziale Mehrfachbelastung aufweisen
- Personen, die freiwillig am Housing-First-Projekt teilnehmen möchten
- Personen im Alter von 25 bis 65 Jahren
- Wohnsitz bzw. Lebensmittelpunkt in der Stadt Winterthur
Ausschlusskriterien
- Akute Selbst- und/oder Fremdgefährdung
- Personen mit akutem Pflegebedarf
Angebot
- Niederschwelliger Wohnraum
- Beratung im Alltag, Begleitung und Vermittlung an weiterführende Stellen vor Ort im Wohnbüro
- Unterstützung im Bereich der sozialen Integration wie z. B. Tagesstruktur, Arbeitssuche, Freizeitgestaltung etc.
- Unterstützung im Bereich Wohnen
- Unterstützung in administrativen Angelegenheiten
- Hilfestellung in psychosozialen und gesundheitlichen Belangen
Anmeldung
Anmeldung via E-Mail an housingfirst@win.ch mit kurzer Information über die Wohnbiografie der letzten 2 Jahre.
| Titel | Typ |
|---|---|
| Aufnahmekriterien Housing First |


