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Housing First

Housing First Kurzbeschreibung: Das Housing First Konzept, ursprünglich aus den USA, verfolgt die Idee, wohnungs- und obdachlosen Menschen eine Wohnung zur Verfügung zu stellen. Der Erhalt des Wohnraums ist bedingungslos, es müssen keine Wohnkompetenzen nachgewiesen werden. Das Konzept vertritt die Ansicht, dass im Sinne der Schadensminderung zuerst das Wohnen geregelt werden soll, um dann auf andere Herausforderungen zu fokussieren. Die Unterstützung durch Fachpersonen vor Ort ist gewährleistet, jedoch freiwillig. Im Housing First werden die Bereiche Unterstützung und Vermietung durch zwei verschiedene Teams ausgeführt. Das Konzept ist dem gängigen Mietrecht unterstellt, was dazu führen kann, dass das Mietverhältnis bei wiederholten Verstössen wieder gekündigt werden muss. Zielgruppe: • Langfristige Wohnungs- oder Obdachlosigkeit (s. Dokumente «Aufnahmekriterien») • Personen, die gesundheitliche, psychische und soziale Mehrfachbelastung aufweisen • Personen, die freiwillig am Housing First-Projekt teilnehmen möchten • Personen im Alter von 25 – 65 Jahren • Wohnsitz, bzw. Lebensmittelpunkt in der Stadt Winterthur Ausschlusskriterien: • Akute selbst- und/oder Fremdgefährdung • Personen mit akutem Pflegebedarf Angebot: • Niederschwelliger Wohnraum • Beratung im Alltag, Begleitung und Vermittlung an weiterführende Stellen vor Ort im «Wohnbüro» • Unterstützung im Bereich der «Sozialen Integration» wie z.B. Tagesstruktur, Arbeitssuche, Freizeitgestaltung etc. • Unterstützung im Bereich «Wohnen» • Unterstützung in administrativen Angelegenheiten • Hilfestellung in psychosozialen und gesundheitlichen Belangen Anmeldung: Wir bitten um Anmeldung via E-Mail an housingfirst@win.ch mit kurzer Information über die Wohnbiographie der letzten 2 Jahre. Kontakt und Kennenlernen: • Wohnbüro: Standort Palm 1, Kontaktanfragen unter: housingfirst@win.ch • mehrmals jährlich stattfindender P+S-Rundgang, Information und Anmeldung hier Dokumente • Aufnahmekriterien und Auswahlsystem HF

Mit «Housing First» wird ein Konzept bezeichnet, das wohnungs- und obdachlosen Personen bedingungslos eine Wohnung zur Verfügung stellt. Dahinter steckt die Idee, dass vulnerable Personen ihre Herausforderungen besser angehen können, wenn ihre Wohnsituation gesichert ist.

Fachpersonen vor Ort unterstützen die Bewohnenden bei Bedarf, z. B. bei administrativen Fragen, bei der sozialen Integration oder in psychosozialen und gesundheitlichen Angelegenheiten. Diese Unterstützung ist freiwillig. Auch für die Wohnungen im «Housing First» gilt das Mietrecht. Bei wiederholten Verstössen dagegen kann das Mietverhältnis gekündigt werden.

Zielgruppe

  • Langfristige Wohnungs- oder Obdachlosigkeit (vgl. Dokument «Aufnahmekriterien»)
  • Personen, die gesundheitliche, psychische und soziale Mehrfachbelastung aufweisen
  • Personen, die freiwillig am Housing-First-Projekt teilnehmen möchten
  • Personen im Alter von 25 bis 65 Jahren
  • Wohnsitz bzw. Lebensmittelpunkt in der Stadt Winterthur

Ausschlusskriterien

  • Akute Selbst- und/oder Fremdgefährdung
  • Personen mit akutem Pflegebedarf

Angebot

  • Niederschwelliger Wohnraum
  • Beratung im Alltag, Begleitung und Vermittlung an weiterführende Stellen vor Ort im Wohnbüro
  • Unterstützung im Bereich der sozialen Integration wie z. B. Tagesstruktur, Arbeitssuche, Freizeitgestaltung etc.
  • Unterstützung im Bereich Wohnen
  • Unterstützung in administrativen Angelegenheiten
  • Hilfestellung in psychosozialen und gesundheitlichen Belangen

Anmeldung

Anmeldung via E-Mail an housingfirst@win.ch mit kurzer Information über die Wohnbiografie der letzten 2 Jahre.

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