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Sicherer Umgang mit Feuerwerk am 1. August

26.07.2017
Traditionsgemäss wird auch dieses Jahr der Nationalfeiertag mit buntem Feuerwerk und lauten Knallern gebührend gefeiert. Die Gefahren bei falscher Handhabung von Raketen, Vulkanen und anderen Feuerwerkskörpern werden dabei leider vielfach unterschätzt. Um die Bevölkerung für den sicheren und respektvollen Umgang mit Feuerwerk zu sensibilisieren, lancieren die Stadtpolizei Winterthur und Schutz & Intervention Winterthur eine gemein­same Aktion.

Traditionsgemäss wird auch dieses Jahr der Nationalfeiertag mit buntem Feuerwerk und lauten Knallern gebührend gefeiert. Die Gefahren bei falscher Handhabung von Raketen, Vulkanen und anderen Feuerwerkskörpern werden dabei leider vielfach unterschätzt. Um die Bevölkerung für den sicheren und respektvollen Umgang mit Feuerwerk zu sensibilisieren, lancieren die Stadtpolizei Winterthur und Schutz & Intervention Winterthur eine gemeinsame Aktion.

Die Winterthurer Blaulichtorganisationen planen, den Feuerwerks-Verkaufsstellen in Winterthur Informationsflyer mit Sicherheits- und Verhaltenstipps auszuhändigen. Diese Flyer sollen durch das Verkaufspersonal an die Kundschaft abgegeben werden. Sämtliche Tipps sind auch auf der städtischen Internetseite unter stadt.winterthur.ch/sicher-feuerwerken zu finden.

Brandgefahr minimieren

Damit aus dem Feiertag keine Feuertag wird, gilt es beim Abbrennen von Feuerwerk einen genügend grossen Sicherheitsabstand zu Gebäuden und Wäldern zu wahren: Je nach Grösse des Feuerwerkkörpers muss dieser Abstand 40 bis
200 Meter betragen. Zum Beispiel in der Altstadt darf aufgrund der engen Platzverhältnisse und der damit eingehenden Brandgefahr nur Feuerwerk abgelassen werden, das am Boden bleibt (z. B. Vulkane und Zuckerstöcke). Dafür verantwortlich, dass die Sicherheitsabstände eingehalten werden, sind die Feuerwerk ablassende Person beziehungsweise deren Erziehungsberechtigten.

Nicht alle haben Freude an Feuerwerk

Lautes Knallen durch Feuerwerk bedeutet Stress für ältere Leute, Familien mit Kleinkindern und Haustiere. Aus Respekt soll daher Feuerwerk nur mit Augenmass und zu bestimmten Zeiten abgebrannt werden. Gemäss der Allgemeinen Polizeiverordnung der Stadt Winterthur ist das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk während der Ruhezeiten nur in der Nacht vom 31. Dezember auf den
1. Januar, am Schulsilvester, an der Bauernfasnacht und am 1. August erlaubt. Für den 1. August heisst das konkret, dass von 00.01 Uhr – 23.59 Uhr Feuerwerk gezündet werden darf.

Die städtischen Blaulichtorganisationen hoffen auf einen ruhigen und unfallfreien Nationalfeiertag.

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