Innenstadt: Anpassung der Parkfelder ab 1. Juli 2025
Die Stadtpolizei Winterthur setzt die seit 2023 in Kraft stehende Verordnung über das gebührenpflichtige Parkieren weiter um. Ziel ist es, den Parkraum in der Innenstadt gezielt für Besucherinnen und Besucher bereitzustellen.
Ab dem 1. Juli 2025 werden die letzten Parkplätze der Blauen Zone in der Innenstadt in gebührenpflichtige weisse Parkfelder umgewandelt. Damit sind in der gesamten «Zentrumszone Innenstadt», wie 2022 vom Parlament beschlossen, öffentliche Parkplätze gebührenpflichtig (maximale Parkdauer 2 Stunden).
Betroffen sind folgende Strassen:
- Kehrackerstrasse
- Adler-, Gärtner- und Palmstrasse (Abschnitt zwischen Tösstal- und St. Gallerstrasse)
- Trollstrasse (Abschnitt Museum- bis St.-Georgen-Strasse)
- Kreuz- und Sulzbergstrasse
Bewohnende der «Zentrumszone Altstadt», verfügen bereits heute über Blaue-Zone-Parkkarten für eine angrenzende Zone und können weiterhin in dieser Zone parkieren. Auf den neu weiss markierten Parkfeldern kann nur noch nachts (zwischen 20.00 Uhr und 07.00 Uhr) und am Sonntag kostenfrei parkiert werden. Betroffen sind rund 40 Parkfelder.
Vor der Umsetzung werden die Automobilistinnen und Automobilisten mit Flyern und Plakaten auf die neuen Regeln aufmerksam gemacht.