Kleinkind sperrt seine Eltern ein
11.01.2021
Am Donnerstag, 7. Januar 2021, musste ein Familienvater in seine eigene Wohnung einbrechen, weil er und seine Frau vom eigenen Kind eingesperrt worden waren. Beim Vorfall wurde niemand verletzt; es entstand Sachschaden in geringer Höhe.
Kurz nach 17.20 Uhr erhielt die Einsatzzentrale der Stadtpolizei Winterthur die Meldung aus der Innenstadt, dass soeben zwei Männer in einen Wohnblock eingedrungen seien und jetzt ein lautes Geschrei herrsche. Sofort rückten Patrouillen an die bezeichnete Örtlichkeit aus – und schnell wurde klar, dass es sich nicht um einen Einbruch handelte. Folgender «Tatablauf» konnte in Erfahrung gebracht werden: Ein Familienvater und dessen Frau liessen sich von ihrem Kleinkind (2-jährig) in zwei verschiedene Zimmer einsperren. Da sich das Problem nicht lösen liess, sprang der Vater vom Balkon und bat seinen Nachbarn um Mithilfe. Dieser parkte seinen Wagen unter der Küche des Familienvaters, der dadurch das Küchenfenster erreichen konnte, dieses einschlug und so zurück in seine eigene Wohnung gelangte. Es selber, seine Frau sowie das Kleinkind blieben unverletzt. Es entstand lediglich Sachschaden in geringer Höhe am Küchenfenster und am Fahrzeug, das als «Steighilfe» diente.
Kurz nach 17.20 Uhr erhielt die Einsatzzentrale der Stadtpolizei Winterthur die Meldung aus der Innenstadt, dass soeben zwei Männer in einen Wohnblock eingedrungen seien und jetzt ein lautes Geschrei herrsche. Sofort rückten Patrouillen an die bezeichnete Örtlichkeit aus – und schnell wurde klar, dass es sich nicht um einen Einbruch handelte. Folgender «Tatablauf» konnte in Erfahrung gebracht werden: Ein Familienvater und dessen Frau liessen sich von ihrem Kleinkind (2-jährig) in zwei verschiedene Zimmer einsperren. Da sich das Problem nicht lösen liess, sprang der Vater vom Balkon und bat seinen Nachbarn um Mithilfe. Dieser parkte seinen Wagen unter der Küche des Familienvaters, der dadurch das Küchenfenster erreichen konnte, dieses einschlug und so zurück in seine eigene Wohnung gelangte. Es selber, seine Frau sowie das Kleinkind blieben unverletzt. Es entstand lediglich Sachschaden in geringer Höhe am Küchenfenster und am Fahrzeug, das als «Steighilfe» diente.