Mitarbeitende der Grundversorgung können in Winterthur ab sofort gratis parkieren
Um die Grundversorgung der Stadt Winterthur weiter aufrecht zu erhalten, hat die Stadtpolizei Winterthur entschieden, für Mitarbeitende der Grundversorgung gratis Parkplätze zur Verfügung zu stellen.
Zur Grundversorgung gehören gemäss COVID-19-Verordnung 2, Art. 6, Einrichtungen und Betriebe, die zur Deckung des täglichen Bedarfs weitergeführt werden müssen (Gesundheitseinrichtungen, Lebensmittelläden, Imbiss- und Take-Away-Betriebe, Apotheken, Drogerien, Verkaufsstellen von Telekommunikationsanbietenden, Banken, Poststellen, Werkstätten für Transportmittel, Tankstellen, Bahnhöfe und andere Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs und öffentliche Verwaltung, soziale Einrichtungen).
Die Ordnungsbussenzentrale der Stadtpolizei Winterthur stellt für Mitarbeitende der Grundversorgung zum Parkieren in der Blauen-Zone sowie Spezialbewilligungen zum Parkieren auf Parkplätzen aus.
Geschäftsführende und Inhabende von Betrieben der Grundversorgung können per Mail an obz@win.ch unter Angabe der kompletten Firmenanschrift und Begründung die dringend benötigte Anzahl Parkierungsbewilligungen bei der Stadtpolizei Winterthur beantragen. Die eingehenden Anfragen werden sorgfältig geprüft. Die Bewilligungen sind gratis und werden danach per A-Post zugestellt.