Verkehrsanordnungen an der Winterthurer Fasnacht
Für die Durchführung der Fasnachtsumzüge müssen am Samstag, Sonntag und Montag, 17.-19. Februar 2018, im Stadtzentrum verschiedene Verkehrssperren und Umleitungen angeordnet werden.
Wir weisen darauf hin, dass Fahrzeuge, die in Park- oder Halteverboten abgestellt sind, auf Kosten der Eigentümer abgeschleppt werden können.
Guggenumzug am Samstag, 17. Februar 2018, Start 18:45 Uhr
Sperrungen:
Ab 18:00 Uhr die Einfahrten in folgende Strassenzüge:
- Obergasse
- Steinberggasse
- Kasinostrasse
- Neumarkt
- Neustadtgasse
- Unterer- und Oberer Graben
- Innere Tösstalstrasse
Grosser Umzug am Sonntag, 18. Februar 2018, Start 14:14 Uhr
Ab 11:00 Uhr ist das Parkieren von Fahrzeugen auf folgenden Strassen untersagt:
- ganze Umzugsroute: Start vom Graben in die Marktgasse – Obergasse – Steinberggasse – Neumarkt – Kasinostrasse – Stadthausstrasse bis Schulhaus Altstadt)
- Stadthausstrasse (Halteverbot, Teilstück Graben bis Kasinostrasse)
Sperrungen:
Ab 12:00 Uhr:
- sämtliche Einfahrten in die Altstadt
Ab 13:00 Uhr:
- Stadthausstrasse
- Bankstrasse, zwischen Museum- und Stadthausstrasse
- Lindstrasse, zwischen Museum- und Stadthausstrasse
Verkehrsumleitungen:
Ab 13:00 Uhr
- Aus Richtung Wülflingen und Schaffhausen, über die Museumstrasse in die General Guisan-Strasse
Kinderumzug am Montag, 19. Februar 2018, Start 14:00 Uhr
Sperrungen:
Ab 13:30 Uhr:
- sämtliche Zufahrten in die Altstadt
- Stadthausstrasse
- Bankstrasse, zwischen Museum- und Stadthausstrasse
- Lindstrasse, zwischen Museum- und Stadthausstrasse
Verkehrsumleitungen:
Ab 13:30 Uhr
- Aus Richtung Wülflingen und Schaffhausen, durch die Museumstrasse in die General Guisan-Strasse
Fasnachtsfeuer auf der Zeughauswiese am Montag, 19. Februar 2018, 19:00 Uhr
Sperrung:
Ab 18:15 Uhr:
- Kehrackerstrasse
Alle signalisierten Sperren und Umleitungen werden stufenweise aufgehoben.
Die Stadtpolizei empfiehlt den Umzugsbesuchern, für die Fahrt in die Stadt die öffentlichen Verkehrsmittel zu benützen.