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Verkehrsanordnungen an der Winterthurer Fasnacht

12.02.2018

Für die Durchführung der Fasnachtsumzüge müssen am Samstag, Sonntag und Montag, 17.-19. Februar 2018, im Stadtzentrum verschiedene Verkehrssperren und Umleitungen angeordnet werden.
Wir weisen darauf hin, dass Fahrzeuge, die in Park- oder Halteverboten abgestellt sind, auf Kosten der Eigentümer abgeschleppt werden können.

Guggenumzug am Samstag, 17. Februar 2018, Start 18:45 Uhr

Sperrungen:
Ab 18:00 Uhr die Einfahrten in folgende Strassenzüge:
- Obergasse
- Steinberggasse
- Kasinostrasse
- Neumarkt
- Neustadtgasse
- Unterer- und Oberer Graben
- Innere Tösstalstrasse

Grosser Umzug am Sonntag, 18. Februar 2018, Start 14:14 Uhr

Ab 11:00 Uhr ist das Parkieren von Fahrzeugen auf folgenden Strassen untersagt:
- ganze Umzugsroute: Start vom Graben in die Marktgasse – Obergasse – Steinberggasse – Neumarkt – Kasinostrasse – Stadthausstrasse bis Schulhaus Altstadt)
- Stadthausstrasse (Halteverbot, Teilstück Graben bis Kasinostrasse)

Sperrungen:
Ab 12:00 Uhr:
- sämtliche Einfahrten in die Altstadt

Ab 13:00 Uhr:
- Stadthausstrasse
- Bankstrasse, zwischen Museum- und Stadthausstrasse
- Lindstrasse, zwischen Museum- und Stadthausstrasse

Verkehrsumleitungen:
Ab 13:00 Uhr
- Aus Richtung Wülflingen und Schaffhausen, über die Museumstrasse in die General Guisan-Strasse

Kinderumzug am Montag, 19. Februar 2018, Start 14:00 Uhr

Sperrungen:
Ab 13:30 Uhr:
- sämtliche Zufahrten in die Altstadt
- Stadthausstrasse
- Bankstrasse, zwischen Museum- und Stadthausstrasse
- Lindstrasse, zwischen Museum- und Stadthausstrasse

Verkehrsumleitungen:
Ab 13:30 Uhr
- Aus Richtung Wülflingen und Schaffhausen, durch die Museumstrasse in die General Guisan-Strasse

Fasnachtsfeuer auf der Zeughauswiese am Montag, 19. Februar 2018, 19:00 Uhr

Sperrung:
Ab 18:15 Uhr:
- Kehrackerstrasse

Alle signalisierten Sperren und Umleitungen werden stufenweise aufgehoben.

Die Stadtpolizei empfiehlt den Umzugsbesuchern, für die Fahrt in die Stadt die öffentlichen Verkehrsmittel zu benützen.

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