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Medienmitteilung

02.04.2017

Am Samstag, 01.04.2017, ca. 12.35 Uhr, ereignete sich in Winterthur auf der stadtauswärts führenden Fahrbahn der Zürcherstrasse, auf der Höhe der Liegenschaft  Nr. 69, eine Auffahrkollision zwischen zwei Personenwagen. Eine 45jährige Personenwagenlenkerin prallte mit ihrem Fahrzeug gegen das Heck des vorausfahrenden 26jährigen Personenwagenlenkers. Es entstand Sachschaden in der Höhe von a. Fr. 8’000.-.

 

Gleichentags um ca. 12.55 Uhr, ereignete sich auf der stadtauswärts führenden Fahrbahn der Tösstalstrasse, Höhe Liegenschaft 303, eine Auffahrkollision zwischen zwei Personenwagen. Ein 86jähriger Personenwagenlenker prallte mit der Front seines Fahrzeugs gegen das Heck einer 36jährigen Personenwagenlenkerin, welche vor begangenem Fussgängerstreifen angehalten hatte. Durch den Aufprall zog sich die Fahrzeuglenkerin Nackenverletzungen zu und musste sich in Spitalpflege begeben. Es entstand ein Sachschaden von ca. Fr. 20‘000.-.

 

Um 13.00 Uhr, ereignete sich auf der Schaffhauserstrasse, Höhe Liegenschaft Nr. 56, in Winterthur ein Verkehrsunfall zwischen einem Motorrad und einem Personenwagen. Ein 20jähriger Personenwagenlenker fuhr rückwärts auf die Schaffhauserstrasse, um stadtauswärts weiterfahren zu können. Dabei prallte ein 42jähriger Motorradlenker gegen das Heck des manövrierenden Personenwagens. Durch den Sturz zog sich der Motorradlenker leichte Verletzungen zu, sodass er in Spitalpflege verbracht werden musste. Es entstand zudem ein Gesamtsachschaden von ca. Fr. 9‘000.-.

 

Um 14.50 Uhr, ereignete sich eine weitere Auffahrkollision zwischen zwei Personenwagen und zwar auf der Verbindungsstrasse zwischen der Auwiesen- und Zürcherstrasse. Ein 38jähriger Personenwagenlenker prallte mit der Front seines Fahrzeugs gegen das Heck einer 28jährigen Personenwagenlenkerin. Es entstand Sachschaden in einer Höhe von ca. Fr. 5‘000.-.

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