Verkehrsumleitungen an der Winterthurer Fasnacht
Für die Durchführung der Fasnachtsumzüge müssen Samstag, Sonntag und Montag, 3. bis 6. März 2017, im Stadtzentrum verschiedene Verkehrssperren und Umleitungen angeordnet werden.
Wir weisen darauf hin, dass Fahrzeuge, die in Park- oder Halteverboten abgestellt sind, auf Kosten der Eigentümer abgeschleppt werden.
Guggenumzug am Samstag, 4. März 2017, 18.45 Uhr
Sperrungen:
Ab 18 Uhr die Einfahrt in folgende Strassenzüge:
- Obergasse
- Steinberggasse
- Kasinostrasse
- Neumarkt
- Neustadtgasse
- Unterer- und Oberer Graben
- Innere Tösstalstrasse
Grosser Umzug am Sonntag, 5. März 2017, 14.14 Uhr
Ab 11 Uhr ist das Parkieren von Fahrzeugen auf folgenden Strassen untersagt:
- ganze Umzugsroute (seit 2016 neue Route: Start Graben/Marktgasse – Marktgasse – Obergasse – Steinberggasse – Neumarkt – Kasinostrasse – Stadthausstrasse bis zum Altstadt-Schulhaus
- Stadthausstrasse (Halteverbot, Teilstück Graben bis Kasinostrasse)
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Sperrungen:
Ab 12 Uhr:
- sämtliche Einfahrten in die Altstadt
Ab 13 Uhr:
- Stadthausstrasse
- Bankstrasse, zwischen Museum- und Stadthausstrasse
- Lindstrasse, zwischen Museum- und Stadthausstrasse
Verkehrsumleitungen:
Ab 13 Uhr
- Aus Richtung Wülflingen und Schaffhausen, über die Museumstrasse in die General Guisan-Strasse
Kinderumzug am Montag, 6. März 2017, 14 Uhr
Sperrungen:
Ab 13.30 Uhr:
- sämtliche Zufahrten in die Altstadt
- Stadthausstrasse
- Bankstrasse, zwischen Museum- und Stadthausstrasse
- Lindstrasse, zwischen Museum- und Stadthausstrasse
Verkehrsumleitungen:
Ab 13:30 Uhr:
- Aus Richtung Wülflingen und Schaffhausen, über die Museumstrasse in die General-Guisan-Strasse
Fasnachtsfeuer (Zeughauswiese) am Montag, 6. März 2017, 19 Uhr
Sperrung:
Ab 18:15 Uhr:
- Kehrackerstrasse
Alle signalisierten Sperren und Umleitungen werden stufenweise aufgehoben.
Die Stadtpolizei empfiehlt den Umzugsbesuchern aus Winterthur, für die Fahrt in die Stadt die öffentlichen Verkehrsmittel zu benützen.