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Medienmitteilung

20.03.2016

Am Samstag, 19.03.2016, ca. 10.00 Uhr, fuhr ein 24jähriger Motorradfahrer auf der Farmerstrasse Richtung Stadlerstrasse und beabsichtigte, bei der dortigen Kreuzung nach links auf die Stadlerstrasse abzubiegen, wobei der Motorradlenker ohne Drittverschulden zu Fall kam. Durch den Sturz wurde die Ölwanne des Fahrzeugs beschädigt, sodass dadurch die Fahrbahn auf einer Länge von ca. 20 m verschmutzt wurde. Die aufgebotene Berufsfeuerwehr der Stadt Winterthur konnte den Schaden sodann wieder beheben. Am Motorrad entstand ein Sachschaden von ca. Fr. 4‘500.-.

 

Gleichentags um ca. 11.00 Uhr, ereignete sich ein Verkehrsunfall zwischen einer 61jährigen Fahrradlenkerin und einem 51jährigen Personenwagenlenker, wobei sich die Fahrradlenkerin Schürfungen und Prellungen im Rippenbereich zuzog, welche ambulant behandelt wurden. Die Fahrradlenkerin fuhr auf der Schaffhauserstrasse stadtauswärts. Auf der Höhe der Brunngasse gewährte der Personenwagenlenker der Fahrradfahrerin den Vortritt nicht, sodass es zur Kollision kam. An den Fahrzeugen entstand geringfügiger Sachschaden.

 

Um 11.05 Uhr ereignete sich ein weiterer Verkehrsunfall zwischen zwei Personenwagen beim Strahleggweg 5. Ein 37jähriger Personenwagenlenker touchierte beim Ausparkieren den parkierten Personenwagen eines 30jährigen Fahrzeughalters. Es entstand Sachschaden in der Höhe von ca. Fr. 3‘000.-.

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