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Verkehrsunfälle über das Wochenende

01.11.2015
Am Freitag, 30. Oktober, um ca. 19:00 Uhr fuhr ein 41-jähriger PW-Lenker auf der Grüzefeldstrasse stadtauswärts. Als er beabsichtigte, nach links auf ein Firmenareal abzubiegen, gewährte er einer ihm korrekt entgegenkommenden 44-jährigen PW-Lenkerin den Vortritt nicht. Dabei verletzte sich die PW-Lenkerin leicht, es entstand ein Sachschaden in der Höhe von rund 10‘000 Franken. 

Am Samstag, 31. Oktober, um ca. 10:40 Uhr fuhr eine 43-jährige Frau mit ihrem Fahrrad auf dem Unteren Deutweg Richtung Breite. Als diese beabsichtigte nach links in die Zwinglistrasse abzubiegen, gewährte sie dabei einem 70-jährigen PW-Lenker den Vortritt nicht. Dabei kam es zur Kollision. Verletzt wurde niemand, es entstand Sachschaden in der Höhe von schätzungsweise 2‘500 Franken.

Am selben Tag kurz vor 14 Uhr kam es auf der Grüzefeldstrasse zur Kollision zwischen einer PW-Lenkerin und einer Fussgängerin. Die 68-jährige Fahrzeuglenkerin fuhr auf der Grüzefeldstrasse stadtauswärts, wobei sie eine 63-jährige Fussgängerin übersah, welche über den Fussgängerstreifen ging. Bei der Kollision zog sich die Fussgängerin unbestimmte Verletzungen zu.

Auch am Samstag um ca. 20:15 Uhr fuhr ein 57-jähriger PW-Lenker auf der Seenerstrasse Richtung Oberwinterthur. Unmittelbar nach der Kreuzung mit der Landvogt-Waser-Strasse erfasste der PW-Lenker einen 11-jährigen Knaben frontal, welcher mutmasslich den Fussgängerstreifen unerlaubt bei Rot überquerte. Der Knabe erlitt dabei mittelschwere Verletzungen. Am Fahrzeug entstand ein Sachschaden gegen 6‘000 Franken.

Am Sonntag 1. November  um ca. 4:30 Uhr konnte durch die Besatzung einer Polizeipatrouille beobachtet werden, wie ein PW-Lenker an der Unteren Vogelsangstrasse gegen eine Bauabschrankung fuhr. Bei der anschliessenden Kontrolle konnten beim 24-jährigen Lenker Alkoholsymtome festgestellt werden. Der durchgeführte Alkoholatemlufttest ergab ein positives Resultat; er musste sich einer Blutentnahme im Kantonsspital unterziehen. Zudem Lenkte er den PW ohne den dafür benötigten Führerausweis, dieser wurde ihm bereits entzogen.

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