Medienmitteilung
Am Samstag, 11.07.2015, 04.20 Uhr wurde der Stadtpolizei Winterthur auf der Etzwilerstrasse ein Selbstunfall eines Personenwagenlenkers gemeldet. Vor Ort konnte ein 20jähriger Mann angetroffen werden, welcher zuvor mit seinem Fahrzeug auf der Etzwilerstrasse Richtung Seuzach gefahren war und infolge eines Reh, welches über die Fahrbahn rannte, die Beherrschung über sein Fahrzeug verlor bzw. ausweichen musste und gegen einen dortigen Baum/Gebüsch prallte. Es entstand Sachschaden von ca. Fr. 10’000.-. Der Personenwagenlenker zog sich keine Verletzungen zu. Ein verletztes Reh konnte nicht eruiert werden. Gleichentags um 10.30 Uhr, stürzte ein 44jähriger Fahrradlenker ohne Drittverschulden zu Boden, als er beim Katharina-Sulzer-Platz in die frisch gereinigte, noch mit Restwasser bedeckte Tiefgarage fuhr. Der Fahrradlenker zog sich dabei Hüftverletzungen zu. Am Samstag, 13.45 Uhr, ereignete sich im Parkhaus (Eulachpassage) ein Verkehrsunfall zwischen zwei Personenwagen, wobei Sachschaden in einer Höhe von ca. Fr. 6‘500.- entstand. Eine 56jährige Personenwagenlenkerin fuhr vom oberen Parkgeschoss ins Erdgeschoss und gewährte einem 28jährigen Personenwagenlenker, welcher vom Untergeschoss ins Erdgeschoss fuhr, den Vortritt nicht, wobei es zur Kollision kam. Am Samstag, 11.07.2015, 22.25 Uhr, ereignete sich bei der Unterführung der Wülflingerstrasse ein Selbstunfall. Ein 69jähriger Motorfahrradlenker fuhr stadtauswärts und prallte unmittelbar nach der Unterführung gegen den rechtsseitigen Strassenrand, wodurch der Lenker zu Fall kam und sich leichte Verletzungen zuzog. Der anschliessend beim Motorfahrradlenker durchgeführte Atemlufttest ergab ein positives Resultat, sodass eine Blutentnahme angeordnet wurde und der Führerausweis eingezogen wurde. Am Sonntag, 12.07.2015, 00.10 Uhr, ereignete sich ein weiterer Selbstunfall eines Fahrradlenkers in der Unterführung der Zürcherstrasse. Ein 55jähriger Fahrradlenker fuhr, von der Technikumstrasse herkommend, in die Unterführung der Zürcherstrasse und kam ohne Drittverschulden zu Fall. Dabei zog sich der Fahrradlenker unbestimmte Kopfverletzungen zu. Der beim Fahrradlenker durchgeführte Atemlufttest ergab ein positives Resultat.