Liegengelassener Hundekot bringt den Frieden aus dem Lot
Spaziergänge sind besonders im Frühling wieder beliebt. Entlang von Feld, Wald und Wiese sind auch vermehrt Familien mit Kindern unterwegs. Es fällt daher besonders vielen Leuten auf, wenn Hundekot nicht beseitigt wird. Entsprechend gehen bei der Stadtpolizei Winterthur, insbesondere bei der Flur- und Umweltpolizei, vermehrt Klagen ein. Und dies auch von pflichtbewussten Hundehalter/innen.
Liegengelassener Hundekot beeinträchtigt die Attraktivität der Umgebung und ist ekelhaft. Zudem können Parasiten und Krankheiten auf andere Hunde übertragen werden. Gemäss Hundegesetz ist die Verschmutzung von Kulturland und Freizeitflächen sowie unkorrektes Beseitigen von Kot in Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten sowie auf Strassen und Wegen strafbar. Wer Hundekot liegen lässt kann mit 60 Franken gebüsst werden.
Pflichtbewusste Hundehalter/innen sind Vorbild und helfen mit, dass der Spaziergang nicht zum Spiessrutenlauf wird.