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Durchgangsplatz für Fahrende wieder offen

04.03.2015

Ab dem 26. März bis Ende Oktober 2015 wird der Durchgangsplatz «Rietberg» für Schweizer Fahrende wieder geöffnet.

Die Nutzungsbestimmungen bleiben grundsätzlich dieselben; die Gebühren wurden nicht verändert. Die Aufenthaltsdauer beträgt maximal 30 Tage und eine erneute Belegung ist nach einem Monat Unterbruch möglich.

Bis auf weiteres bleibt die Nutzung den in der Schweiz niedergelassenen Fahrenden und deren ausländischen Verwandten vorbehalten. Damit wird einem erklärten Anliegen der Schweizer Fahrenden Rechnung getragen. Die Begründung liegt darin, dass es zwischen schweizerischen und ausländischen Fahrenden zu wiederkehrenden Nutzungskonflikten kam und divergierende Bedürfnisse bestanden.

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