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Verkehrsunfallstatistik 2025

11.03.2026

Die Stadtpolizei Winterthur hat am Mittwoch, 11. März 2026, im Rahmen einer gemeinsamen Medienorientierung mit Stadt und Kanton Zürich, die Verkehrsunfallstatistik 2025 vorgestellt. Die Zahl der Verkehrsunfälle in der Stadt Winterthur ist erneut deutlich gesunken. Jedoch gab es zwei tödliche Verkehrsunfälle.

Die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle auf dem Stadtgebiet von Winterthur ist im Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr 2024 (967) erneut zurückgegangen und liegt bei 887. Damit setzt sich der rückläufige Trend der letzten Jahre fort. Während die Unfälle mit Sachschaden deutlich gesunken sind (2024: 708 / 2025: 610), ist die Zahl der Unfälle mit Personenschaden leicht angestiegen (2024: 259 / 2025: 277). Dennoch ist die Gesamtzahl der schwerverletzten Personen deutlich zurückgegangen.

Deutlich weniger Schwerverletzte
Die Zahl der Schwerverletzten ist von 24 auf 15 gesunken. Besonders häufig betroffen sind weiterhin ungeschützte Verkehrsteilnehmende. Rund 82 Prozent der Schwerverletzten waren zu Fuss oder mit einem Zweirad unterwegs. Mehr als die Hälfte der Schwerverletzten waren Zweiradlenkende.

Mehr Unfälle mit Velos und E-Bikes
Bei den Velounfällen ist gegenüber dem Vorjahr ein leichter Anstieg zu verzeichnen. Die Zahl der Fahrradunfälle ist von 89 auf 100 gestiegen. Auch bei den E-Bike-Unfällen zeigt sich eine Zunahme (2024: 54 / 2025: 66). Im Jahr 2025 ereigneten sich in Winterthur zwei tödliche Verkehrsunfälle. Eine Fahrradlenkerin und ein Autofahrer verloren ihr Leben.

Schwerpunkt Raserfälle
Die Stadtpolizei Winterthur dokumentierte 2025 insgesamt sechs Raserdelikte. In zwei Fällen kam es dabei zu einem Verkehrsunfall. Die Dunkelziffer von Raserdelikten dürfte jedoch deutlich höher liegen. Raserdelikte stellen eine grosse Gefahr für alle Verkehrsteilnehmenden dar. Wer mit massiv überhöhter Geschwindigkeit unterwegs ist, nimmt schwere oder sogar tödliche Folgen bewusst in Kauf. Die Stadtpolizei Winterthur wird deshalb weiterhin mit aller Konsequenz gegen rücksichtslose Fahrzeuglenkenden vorgehen. Raserdelikte sind keine Bagatelldelikte, sondern gravierende Straftaten und gelten als grobe Verkehrsregelverletzung.

Neben der konsequenten Strafverfolgung werden gezielt Schwerpunktkontrollen durchgeführt, um solche gefährlichen Verhaltensweisen im Strassenverkehr frühzeitig zu erkennen und zu unterbinden.

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