Akteneinsicht
Sie möchten Einsicht in Ihre Akten?
Wer Auskunft darüber haben möchte, welche persönlichen Daten im Polizei- und Informationssystem POLIS von der Stadtpolizei Winterthur über ihn erfasst sind sowie bei welcher Behörde er diese Akten einsehen kann, kann ein Gesuch an die Stadtpolizei Winterthur stellen. Bitte beachten Sie, dass die Stadtpolizei Winterthur nur Auskunft über Geschäfte geben darf, die in die Zuständigkeit der Stadtpolizei Winterthur fallen. Ist für die Bearbeitung der Angefragten Daten die Stadtpolizei Zürich oder die Kantonspolizei Zürich zuständig, dürfen wir aufgrund der POLIS-Verordnung keine Auskunft erteilen.
Gemäss Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) müssen Akteneinsichtsgesuche innerhalb einer Frist von 30 Tagen bearbeitet werden. Es ist uns ein Anliegen, Ihr Gesuch schnellstmöglich zu bearbeiten – wir danken Ihnen für Ihre Geduld.
Erforderliche Angaben:
Damit ein Gesuch bearbeitet werden kann, müssen zwingend alle untenstehenden Informationen eingereicht werden:
- Name, Adresse und Telefonnummer des Gesuchstellers
- Grund und Zweck des Gesuchs
- Art, Ort, Datum und Zeit des Vorfalls
- Kopie eines amtlichen Ausweises; Pass oder Identitätskarte doppelseitig der gesuchstellenden Privatperson oder Vollmacht der betroffenen Privatperson, wenn ein Anwalt oder eine Versicherungsgesellschaft das Gesuch einreicht.
Per Post an:
Stadtpolizei Winterthur
Akteneinsicht
Obermühlestrasse 5
8403 Winterthur
Oder per Mail:
stapo.akteneinsicht@win.ch
(Bitte beachten Sie, dass per E-Mail versendete Daten in der Regel unverschlüsselt übermittelt werden.)




