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Akteneinsicht

Akteneinsicht in Polizeirapporte beantragen Sie möchten Einsicht in Ihre Akten?

Sie möchten Einsicht in Ihre Akten?

Wer Auskunft darüber haben möchte, welche persönlichen Daten im Polizei- und Informationssystem POLIS über ihn erfasst sind sowie bei welcher Behörde er diese Akten einsehen kann, kann ein Gesuch an die Stadtpolizei Winterthur stellen. Gemäss Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) müssen Akteneinsichtsgesuche innerhalb einer Frist von 30 Tagen bearbeitet werden. Es ist uns ein Anliegen, Ihr Gesuch schnellstmöglich zu bearbeiten.


Erforderliche Angaben:

  • Name, Adresse und Telefonnummer des Gesuchstellers
  • Grund und Zweck des Gesuchs
  • Art, Ort, Datum und Zeit des Vorfalls
  • Identitätsnachweis der gesuchstellenden Privatperson (Kopie eines amtlichen Ausweises; Pass oder Identitätskarte doppelseitig) oder Vollmacht der betroffenen Privatperson, wenn ein Anwalt oder eine Versicherungsgesellschaft das Gesuch einreicht. 

Per Post an:
Stadtpolizei Winterthur
Akteneinsicht
Obermühlestrasse 5
8403 Winterthur

Oder per Mail:
stapo.akteneinsicht@win.ch

Weitere Informationen.

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