Schutzraumbau
Die Schutzräume sind so einzurichten und auszurüsten, dass ein geschützter Aufenthalt während mehrerer Stunden und nötigenfalls während Tagen möglich ist. Zur Ausrüstung gehören insbesondere Liegestellen und Nottoiletten.
Schutzräume dürfen als Keller, Lagerräume oder Spielzimmer usw. verwendet werden, wenn sichergestellt ist, dass sie auf Anordnung des Bundes für ihren eigentlichen Zweck nutzbar gemacht werden können.
Bei der Erstellung von Schutzräumen wird für die Beratungen, Prüfung des Schutzraumprojektes (inkl. statische Berechnung), alle Baukontrollen (insbesondere Abnahmen der Armierungen), die Abnahme des Schutzraumes sowie für eine Nachkontrolle eine Gebühr bezogen gemäss Gebührenordnung für den baulichen Zivilschutz.