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Heirat im Ausland

Auf den folgender Seite erhalten Sie Informationen zur Heirat im Ausland.

Für schweizerische Staatsangehörige 

Was ist vor der Heirat zu klären?

Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei der zuständigen ausländischen Behörde oder beim ausländischen Standesamt über die notwendigen Dokumente, die Sie in der Schweiz besorgen müssen und über das Verfahren. Falls die ausländischen Behörden ein Ehefähigkeitszeugnis verlangen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Für die Informationen über die Namensführung nach der Heirat wenden Sie sich bitte an das Zivilstandsamt Ihres Wohnortes. Die entsprechenden Dokumente müssen vor der Eheschliessung unterzeichnet werden.

Was ist nach der Heirat zu tun?

Damit Ihre Heirat in der Schweiz eingetragen werden kann, müssen Sie sich unmittelbar nach der Trauung bei der zuständigen Schweizer Vertretung im Ausland melden (Botschaft, Generalkonsulat oder Konsulat). Die Schweizer Vertretung ist dafür besorgt, dass die Dokumente an die zuständige Schweizer Behörde weitergeleitet werden. Weitere Details finden Sie im Merkblatt über die Namensführung bei Eheschliessung.

Für ausländische Staatsangehörige (mit Wohnsitz in Winterthur)

Melden Sie Ihre Heirat auf der Einwohnerkontrolle.

Benötigte Papiere:

  • Eheschein (international oder mit deutscher Übersetzung)
  • Ausländerausweis

Weitere Informationen.

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