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Planauflage gemäss § 30 WsG und Gewässerraumfestlegung nach Art. 36a GSchV

Zur Zeit liegen keine Dokumente öffentlich auf.

Die rechtsverbindlichen Pläne und Dokumente können während den Öffnungszeiten (Mo-Do 8.00-12.00 Uhr und 13.30-17.00 Uhr und Fr 8.00-12.00 Uhr und 13.30-16.00 Uhr) in der Kanzlei des Amts für Baubewilligungen (Pionierstrasse 7) eingesehen werden. Rechtsverbindlich ist die Publikation unter stadt.winterthur.ch/amtliche sowie die in der Kanzlei des Amts für Baubewilligungen aufgelegten Originaldokumente. 

Die publizierten Pläne und Berichte sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nur für den Eigengebrauch im Sinne von Art. 19 Urheberrechtsgesetz verwendet werden. Das heisst, sie dürfen weder geändert noch verwertet und insbesondere nicht für kommerzielle Zwecke kopiert oder veröffentlicht werden.

Rechtsbehelf

Einsprachen gegen das Bauvorhaben und/oder gegen die Festlegung des Gewässerraums sind während der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Departement Bau und Mobilität, Tiefbauamt, Projektierung & Realisierung, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur, zuhanden der Baudirektion, AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich, einzureichen.
Zur Einsprache berechtigt sind direkt vom Projekt betroffene natürliche und juristische Personen, die ein schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung haben.
Einsprachen müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten.

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