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Hochwasserschutzprojekt mit Teiloffenlegung des öffentlichen Gewässers Mockentobelbach, Abschnitt Waldrand bis Mockentobel sowie Gewässerraumfestlegung

Das Departement Bau und Mobilität, Tiefbauamt, führt für den Hochwasserschutz des Mockentobelbachs die öffentliche Planauflage gemäss § 18a WWG durch. 

Gleichzeitig mit dem Bauprojekt liegt auch der Plan für die Festlegung des Gewässerraums gemäss Art. 36a des Gewässerschutzgesetzes (GSchG, SR 814.20) im Abschnitt Waldrand bis Mockentobel auf. 

Die Stadt Winterthur beabsichtigt den Mockentobelbach, öffentliches Gewässer Nr. 7238, ausgelöst durch das Quartierplanverfahren Gütli und aufgrund der Hochwasserschutzdefizite hochwassersicher auszubauen. 

Das Projekt sieht im Wesentlichen vor, die Ableitung des bestehenden Weihers zu vergrössern und einen Teil des heute eingedolten Bachs zwischen dem Weiherauslauf und der Strasse «Mockentobel» offenzulegen. Der offene Gewässerbereich kann dadurch verlängert werden. Die bestehende Bacheindolung im Mockentobel muss mit grösserer Nennweite ersetzt werden. 

Das Projekt wird, soweit darstellbar, markiert.

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