Stellvertretung
Sie können sich an der Urne vertreten lassen. Dies müssen Sie auf dem Stimmrechtsausweis vermerken und diesen unterschreiben.
- Stimmberechtigte, die andere Personen an der Urne vertreten, müssen in demselben Stimmkreis stimmberechtigt sein wie die vertretenen Personen.
- Dies gilt nicht für die Stimmabgabe im Hauptbahnhof und bei der Einwohnerkontrolle der Stadt Winterthur.
- Eine stimmberechtigte Person kann höchstens zwei weitere Personen an der Urne vertreten und muss gleichzeitig ihren eigenen Stimmrechtsausweis an der Urne abgeben.
- In kirchlichen Angelegenheiten ist die Stellvertretung auch durch Stimmberechtigte erlaubt, die einer anderen Konfession angehören als die vertretenen Personen.
Diese Bestimmungen finden Sie zudem aufgedruckt auf Ihrem Stimmrechtsausweis.