Finanzen
Obwohl die finanzielle Situation der Stadt weiterhin eine zentrale Herausforderung darstellt, konnten in den vergangenen vier Jahren im Handlungsfeld «Finanzen» verschiedene Verbesserungen erzielt werden. Der Stadtrat setzte sich bei Bund und Kanton für eine fairere Verteilung der Soziallasten ein. Die Annahme des Zusatzleistungsgesetzes, an dem der Stadtrat massgeblich mitgewirkt hat, durch die Zürcher Stimmbevölkerung bedeutet eine deutliche Entlastung des Finanzhaushalts. Mit der Sonderschulquote konnte zudem ein weiterer Kostentreiber stabilisiert werden.
Mit der Neugestaltung der Finanz- und Investitionsplanung, der Optimierung des Budgetprozes-ses und der Verknüpfung der Finanz- und Vorhabenplanung stehen dem Stadtrat seit diesem Jahr verbesserte Instrumente zur Finanzplanung zur Verfügung.
Massnahme | Status |
F.8.21 Überarbeitung und Umsetzung der Finanzstrategie |
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Kurzbeschrieb | |
Die bisherige Finanzstrategie aus dem Jahr 2014 wurde evaluiert. 2022 wird der Stadtrat über den Projektauftrag und die Projektorganisation für die Überarbeitung der Finanzstrategie befinden. Die Erarbeitung wird inhaltlich und zeitlich mit der Legislaturplanung koordiniert, damit der neu gewählte Stadtrat Mitte 2022 sowohl die Finanzstrategie als auch das Legislaturprogramm verabschieden kann. |
Massnahme | Status |
F.9.22 Erwirken einer fairen Verteilung der Soziallasten im Kanton Zürich |
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Kurzbeschrieb | |
Die Zürcher Stimmbevölkerung hat dem Zusatzleistungsgesetz am 27. September 2020 mit über 60 Prozent deutlich zugestimmt, womit ein Meilenstein auf dem Weg zu einer faireren Verteilung der Soziallasten im Kanton Zürich erreicht werden konnte. Mit der Erhöhung des kantonalen Finanzierungsanteils bei den Zusatzleistungen zur AHV/IV von 50 % auf 70 % wird der städtische Haushalt ab 2022 um rund 16 Millionen Franken jährlich Weiterführende Informationen
Stadtrat sagt Ja zum Zusatzleistungsgesetz |
Massnahme | Status |
F.9.23 Erwirken von besseren Steuerungsmöglichkeiten im Bereich der Langzeitpflege |
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Kurzbeschrieb | |
Der Stadtrat hat sich über den Lenkungsausschuss des Gemeindepräsidentenverbandes des Kantons Zürich, die Gesundheitskonferenz des Kantons und den nationalen Städteverband auf Weiterführende Informationen
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Massnahme | Status |
F.9.24 Erwirken einer Stabilisierung der Sonderschulquote |
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Kurzbeschrieb | |
Im Rahmen eines umfassenden Projektes wurde das «Rahmenkonzept Schulische Integration – RSI» erarbeitet und von der Zentralschulpflege genehmigt. Mit dem RSI erhalten die Schulleitungen neu einen Schulkredit Integrative Schule, den sie für die angemessene Förderung ihrer Schülerinnen und Schüler mit Sonderschulbedarf einsetzen. Die Schulleitungen sind dabei gleichzeitig für die Qualität der Förderung und für den Ressourceneinsatz zuständig. Die Zuständigkeit für die Anordnung von Sonderschulung in Tagessonderschulen und Sonderschulheimen sowie für integrierte Sonderschulung in der Verantwortung der Sonderschule wird der ZSP zugeordnet. Damit soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Kapazitäten gesamtstädtisch zu steuern, die Separation zu dosieren und gegebenenfalls gesamtstädtische Lösungen suchen zu können. In einem etappierten Verfahren wird das Rahmenkonzept nun in den Schulen eingeführt. Begleitet wird diese Einführung von einer Evaluation. |
Massnahme | Status |
F.10.25 Optimierte Betreuung ansiedlungsinteressierter Unternehmen und solcher die bereits in Winterthur ansässig sind |
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Kurzbeschrieb | |
Das Ansiedlungsgeschäft zählt zur täglichen Arbeit von «House of Winterthur». Es konnten viele verschiedene Unternehmen unterstützt werden. Zugleich rückten die ansässigen Unternehmen noch stärker in den Fokus der Aktivitäten. Zur Standortbewerbung werden Veranstaltungen organisiert und weitere Marketingaktivitäten durchgeführt. Mit dem Ziel der stärkeren Kundenbindung wurde zudem in ein Kundenbindungssystem investiert. |
Massnahme | Status |
F.11.26 Optimierung der Verknüpfung von Strategieinstrumenten und Finanzplanung |
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Kurzbeschrieb | |
Mit der Neugestaltung der Finanz- und Investitionsplanung und der Optimierung des Budgetprozesses im Jahr 2021 wurde sichergestellt, dass die Finanz- und die Vorhabenplanung aufeinander abgestimmt sind. So können finanzpolitische Priorisierungsentscheidungen mit strategischen Auswirkungen in der Vorhabenplanung und umgekehrt strategische Schwerpunktsetzungen |