Strafvollzug
Inkasso
Ab Rechtskraft des Strafbefehls haben Sie 30 Tage Zeit, um die Busse und Verfahrensgebühren zu bezahlen. Übersteigt der offene Betrag Ihre finanziellen Möglichkeiten, müssen Sie uns sofort kontaktieren zwecks Vereinbarung von Ratenzahlungen. Nach erfolgloser, kostenpflichtiger Mahnung erfolgt die Betreibung.
Gemeinnützige Arbeit
Falls Sie die Busse nicht bezahlen können und Sozialhilfe oder eine AHV-/IV-Rente mit Ergänzungsleistungen beziehen, können Sie beantragen, die Busse durch gemeinnützige Arbeit abzuarbeiten. Das entsprechende Merkblatt finden Sie hier.
Titel | Typ | Grösse |
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Merkblatt Gemeinnützige Arbeit | 149.4 KB |