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Doppelzahlungen

Doppelt bezahlte Rechnungen

Falls Sie eine Rechnung doppelt bezahlt haben, können Sie den zuviel bezahlten Betrag zurückfordern. Schreiben Sie uns auf stadtrichteramt@win.ch, nennen Sie im Betreff "Doppelzahlung" und die Geschäftsnummer des Strafbefehls. Hängen Sie die Zahlungsbestätigungen an die E-Mail und teilen Sie uns Ihre Bankverbindung (IBAN) für die Rückvergütung mit.

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