Doppelzahlungen
Doppelt bezahlte Rechnungen
Falls Sie eine Rechnung doppelt bezahlt haben, können Sie den zuviel bezahlten Betrag zurückfordern. Schreiben Sie uns auf stadtrichteramt@win.ch, nennen Sie im Betreff "Doppelzahlung" und die Geschäftsnummer des Strafbefehls. Hängen Sie die Zahlungsbestätigungen an die E-Mail und teilen Sie uns Ihre Bankverbindung (IBAN) für die Rückvergütung mit.