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Terminverschiebung

Terminverschiebung

Terminverschiebung für die Abholung eines Zahlungsbefehls oder eines Pfändungsvollzuges.

Antrag auf Terminverschiebung 

Mittels nachfolgendem Formular stellen Sie einen Antrag auf Terminverschiebung beim für Sie zuständigen Betreibungsamt der Stadtgemeinde Winterthur.

Die Terminverschiebung muss begründet sein und der Termin kann maximal um 14 Tage verschoben werden. In Ausnahmefällen (Militärdienst, Krankheit, etc.) und unter Vorlage von entsprechenden Unterlagen, kann eine weitergehende Terminverschiebung bewilligt werden.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Termine pro Zahlungsbefehl / Pfändungstermin nur 1mal verschoben werden können. Halten Sie diesen Termin nicht ein, ist eine weitere Terminverschiebung nicht mehr möglich und das Betreibungsverfahren nimmt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften seinen Lauf.

Ist ein Betreibungsverfahren gegen Ihre Person bereits bei der Stadtpolizei Winterthur zur Erledigung pendent, ist eine Terminverschiebung beim Betreibungsamt nicht mehr möglich. Hierfür wenden Sie sich bitte direkt an die Stadtpolizei Winterthur.

Das zuständige Betreibungsamt behält sich zudem das Recht vor, Ihren Terminverschiebungsantrag ohne Begründung per E-Mail abzulehnen.

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