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Saatkrähe
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2012 wurden die ersten Saatkrähen in Winterthur entdeckt. Seither vergrössern sich ihre Bestände in Winterthur laufend und es bilden sich feste Brutkolonien. Saatkrähen sind überaus soziale Tiere und wie alle Städten hat diese Methode überhaupt nicht funktioniert. Die Tiere haben sich nur ganz kurz aus der Ruhe bringen lassen und sich dann an den «Störenfried» gewöhnt; in Bern wird diese Methode aber offenbar einzeln paarweise brütet, bildet die Saatkrähe Brutkolonien. Auch in ihrer Ernährungsweise unterscheiden sich die beiden. Die Rabenkrähe ist bekannt dafür, dass sie als Allesfresser auch gezielt nach Essensresten
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Wochenendchronik
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er anschliessend die Herrschaft über sein Fahrzeug und prallte gegen einen Maschendrahtzaun. Ohne sich um den angerichteten Schaden zu kümmern setzte er seine Fahrt fort, obwohl das Auto durch den Anprall welche zum Unfallhergang, oder zum flüchtigen Fahrzeuglenker, Angaben machen können, werden gebeten, sich bei der Stadtpolizei Winterthur, Telefon 052 267 51 52 zu melden. Am Sonntag, 10.08.2014, 01:00 die Stadthausstrasse Richtung Bahnhof. Auf der Höhe der Liegenschaft Nr. 12 kam er zu Fall und zog sich dabei Kopfverletzungen zu. Er musste mit der Ambulanz ins Kantonsspital Winterthur übergeführt werden
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Vom Lotsendienst zur Schulweghilfe
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dazu befähigt, sich sicher und verkehrsgerecht im Strassenverkehr zu bewegen. Der ehemalige Lotsendienst heisst neu Schulweghilfe und die Lotsenfrau neu Schulweghelferin. Die Sicherheit der Kinder liegt liegt der Stadtpolizei Winterthur sehr am Herzen. Deshalb wird sich nichts daran ändern, dass die Kinder nach wie vor am «alten Lotsenposten» betreut werden. Allerdings übernimmt die Schulweghelferin eine und Optimierungsvorschläge für die Schulwegsicherung aufgezeigt. In diesem Zusammenhang äusserten sich bei einer Umfrage rund 70 Prozent der Eltern und Erziehungsberechtigten dahingehend, die Selbständigkeit
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Verkehrsunfälle über das Wochenende
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auf der Tösstalstrasse stadteinwärts fuhr, den Vortritt nicht. Bei der anschliessenden Kollision zog sich der Fahrradlenker leichte Verletzungen zu und wurde mit der Ambulanz ins Spital gefahren. Es entstand entstand Sachschaden in der Höhe von Fr. 14'000.--. Am Samstag, 04.07.2015, ca. 12.30 Uhr, ereignete sich auf der stadteinwärts führenden Fahrbahn der Zürcherstrasse eine Auffahrkollision. Dabei fuhr ein 33-jährigen Autofahrers. Im auffahrenden PW sass ein 8-jähriger Junge auf dem Beifahrersitz und verletzte sich durch die Kollision leicht an der Nase. Die Verletzung musste jedoch nicht ärztlich behandelt werden
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Verkehrsunfälle über das Wochenende
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Am Samstag, 28.03.2015, ca. 10.20 Uhr, ereignete sich auf der Zürcherstrasse, Höhe Liegenschaft Nr. 28, eine Auffahrkollision mit drei Personenwagen. Ein 46-jähriger Fahrzeug-Lenker prallte im Kolonnenverkehr Fahrzeugen entstand Sachschaden von Total ca. Fr. 9'000.--. Ein weiterer Auffahrunfall ereignete sich gleichentags, ca. 13.00 Uhr, auf der Frauenfelderstrasse, Höhe Liegenschaft Nr. 33. Ein 23-jähriger Die Schadenhöhe an beiden Fahrzeugen beträgt Total ca. Fr. 3'000.--. Und schliesslich ereignete sich noch einmal ein Verkehrsunfall am Samstag, 28.03.2015, ca. 18.00 Uhr. Dabei kam es zu einer Kollision
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Verkehrsunfälle über das Wochenende
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er einer ihm korrekt entgegenkommenden 44-jährigen PW-Lenkerin den Vortritt nicht. Dabei verletzte sich die PW-Lenkerin leicht, es entstand ein Sachschaden in der Höhe von rund 10‘000 Franken. Am Samstag eine 63-jährige Fussgängerin übersah, welche über den Fussgängerstreifen ging. Bei der Kollision zog sich die Fussgängerin unbestimmte Verletzungen zu. Auch am Samstag um ca. 20:15 Uhr fuhr ein 57-jähriger festgestellt werden. Der durchgeführte Alkoholatemlufttest ergab ein positives Resultat; er musste sich einer Blutentnahme im Kantonsspital unterziehen. Zudem Lenkte er den PW ohne den dafür benötigten
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Verkehrskontrolle und Verkehrsunfälle
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wurde eine Gasdruckpistole festgestellt, welche der 20 jährige Fahrzeuglenker verbotenerweise mit sich führte. Beim 19 jährigen Beifahrer wurden Betäubungsmittel gefunden. Ein Fahrzeuglenker musste zur Abschleppfirma zur Reparatur in eine Garage gebracht. Am Samstag, 02.04.2016, 21.15 Uhr, ereignete sich im Kreisel an der Grüzefeld- / Seenerstrasse ein Verkehrsunfall zwischen zwei Personenwagen wobei Unfall kam es, weil eine Fahrzeuglenkerin, welche auf der Grüzefeldstrasse stadtauswärts fuhr, einem sich bereits im Kreisel befindlichen Personenwagen den Vortritt nicht gewährte. Kurze Zeit später erhielt
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Zwei Ausweisentzüge und einmal ohne Ausweis unterwegs
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über das vergangene Wochenende in zwei Fällen den Führerausweis entziehen und in einem Fall stellte sich heraus, dass die Person ein Fahrzeug ohne Berechtigung lenkte. Am Freitagabend, 12. April 2019, fiel Fahrverbot belegten Waldeggweg in Richtung Eschenbergwald fuhr. Bei der anschliessenden Kontrolle stellte sich heraus, dass die Lenkerin, eine 49-jährige Chilenin, das Fahrzeug ohne die erforderliche Führerau wegen eines Sekundenschlafs seitlich mit einem entgegenkommenden Stadtbus kollidierte. Er verletzte sich dabei leicht, sein Beifahrer wie auch der Buschauffeur und die Fahrgäste blieben unverletzt. Der Lenker
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Innert Stundenfrist zwei Verhaftungen von Ladendieben
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weitere Festnahme; Fazit: 8 Delikte und rund 6000 Franken Deliktsbetrag. Gegen 18.00 Uhr meldete sich ein Ladendetektiv aus einem Warenhaus in Winterthur Wülflingen bei der Einsatzzentrale der Stadtpolizei eine Patrouille aus und traf vor Ort auf den Verdächtigen, einen 34-jährigen Georgier. Es stellte sich heraus, dass er Alkoholika und Rasierklingen im Wert von mehreren hundert Franken entwendet hatte den Kantonen Zürich und Aargau vier weitere Ladendiebstähle begangen hatte. Der Deliktsbetrag, der sich aus über 80 Flaschen Alkohol zusammensetzt, beträgt total rund 3000 Franken. Nach Abschluss der p
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Unfallauto ohne Lenker aufgefunden
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späteren Abend alleine einen Unfall verursacht zu haben, wobei sich das Fahrzeug überschlagen habe. Weitere Ermittlungen zeigten jedoch, dass sich eine zweite Person auf dem Beifahrersitz befunden hatte. Der durch den Unfallfotodienst der Kantonspolizei Zürich vorgenommen. Der Lenker des Unfallautos wird sich vor Staatsanwaltschaft verantworten müssen. Auch der Beifahrer wird wegen dem unerlaubten Verkauf