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3511 Inhalte gefunden
Ersatzwahl eines Mitglieds der evang.-ref. Kirchenpflege Oberwinterthur für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022
veröffentlicht. Innert einer weiteren Frist von 7 Tagen können Wahlvorschläge geändert, zurückgezogen oder neu eingereicht werden. 5.  Sind nach Ablauf der 7-Tage-Frist die Voraussetzungen für eine stille
Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der Kreisschulpflege Stadt-Töss für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022
veröffentlicht. Innert einer weiteren Frist von 7 Tagen können Wahlvorschläge geändert, zurückgezogen, oder neu eingereicht werden. 5.  Sind nach Ablauf der 7-Tage-Frist die Voraussetzungen für eine stille
Wahl eines Mitglieds der evang.-ref. Kirchenpflege Mattenbach für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022
veröffentlicht. Innert einer weiteren Frist von 7 Tagen können Wahlvorschläge geändert, zurückgezogen oder neu eingereicht werden. 5.  Sind nach Ablauf der vorgenannten Frist von 7 Tagen die Voraussetzungen
Ersatzwahl eines Mitglieds der evang.-ref. Kirchenpflege Winterthur Veltheim für den Rest der Amtsdauer 2014 - 2018
veröffentlicht. Innert einer weiteren Frist von 7 Tagen können Wahlvorschläge geändert, zurückgezogen oder neu eingereicht werden. 5.  Sind nach Ablauf der 7-Tage-Frist die Voraussetzungen für eine stille
Ersatzwahl eines Mitglieds der Kreisschulpflege Veltheim-Wülflingen für den Rest der Amtsdauer 2014 - 2018
veröffentlicht. Innert einer weiteren Frist von 7 Tagen können Wahlvorschläge geändert, zurückgezogen oder neu eingereicht werden. 5.  Sind nach Ablauf der 7-Tage-Frist die Voraussetzungen für eine stille
Ersatzwahl eines Mitglieds der Kreisschulpflege Seen-Mattenbach für den Rest der Amtsdauer 2014 - 2018
veröffentlicht. Innert einer weiteren Frist von 7 Tagen können Wahlvorschläge geändert, zurückgezogen, oder neu eingereicht werden. 5.  Sind nach Ablauf der 7-Tage-Frist die Voraussetzungen für eine stille
Ersatzwahl eines Mitglieds der evang.-ref. Kirchenpflege Seen für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022
veröffentlicht. Innert einer weiteren Frist von 7 Tagen können Wahlvorschläge geändert, zurückgezogen oder neu eingereicht werden. 5.  Sind nach Ablauf der vorgenannten Frist von 7 Tagen die Voraussetzungen
Erneuerungswahlen der evangelisch-reformierten Kirchenpflegen der Stadt Winterthur für die Amtsdauer 2018 - 2022
veröffentlicht. Innert einer weiteren Frist von 7 Tagen können Wahlvorschläge geändert, zurückgezogen oder neu eingereicht werden. 6.  Sind nach Ablauf der 7-Tage-Frist die Voraussetzungen gemäss § 55 GPR
Ersatzwahl eines Mitglieds der evang.-ref. Kirchenpflege Winterthur-Mattenbach für den Rest der Amtsdauer 2014 - 2018
veröffentlicht. Innert einer weiteren Frist von 7 Tagen können Wahlvorschläge geändert, zurückgezogen oder neu eingereicht werden. 5.  Sind nach Ablauf der 7-Tage-Frist die Voraussetzungen für eine stille
Ersatzwahl eines Mitglieds der Kreisschulpflege Stadt-Töss für den Rest der Amtsdauer 2014 - 2018
veröffentlicht. Innert einer weiteren Frist von 7 Tagen können Wahlvorschläge geändert, zurückgezogen, oder neu eingereicht werden. 5.  Sind nach Ablauf der 7-Tage-Frist die Voraussetzungen für eine stille

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