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XI. Nachtrag zur Vollzugsverordnung für die Lehrpersonen, Schulleitungen und übrigen Funktionen im Schulwesen vom 14. Juli 2010
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oder im Internet unter https://stadt.winterthur.ch/amtliche-publikationen .
Rechtsmittel: Gegen diese Beschlüsse kann innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag beim Bezirksrat
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Erneuerungswahlen der evangelisch-reformierten Kirchenpflegen der Stadt Winterthur für die Amtsdauer 2018 - 2022
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gemäss § 55 GPR erfüllt, werden die Wahlen mit gedruckten Wahlvorschlägen durchgeführt.
Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich und begründet S
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Erneuerungswahl der Mitglieder der Römisch-katholischen Synode des Kantons Zürich für die Amtsdauer 2019 - 2023
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eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl mit amtlichen Wahlzetteln durchgeführt.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert
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Ersatzwahl eines Mitglieds der evang.-ref. Kirchenpflege Winterthur-Mattenbach für den Rest der Amtsdauer 2014 - 2018
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der/die Vorgeschlagene als gewählt erklärt. Andernfalls wird eine Urnenwahl durchgeführt.
Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit
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Erneuerungswahlen der Kreisschulpflegen und der nebenamtlichen Mitglieder der Zentralschulpflege Winterthur für die Amtsdauer 2018-2022 vom 10. Juni 2018
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und wird mehr als eine dieser Personen zugleich für das Präsidium nominiert, erfolgt die Wahl des Präsidiums ohne vorgedruckte Namen. Die Stimme für das Präsidium ist in diesem Fall durch handschriftlichen der festgesetzten Frist beiliegende Wahlvorschläge eingereicht worden.
Diese Wahlvorschläge können innert 7 Tagen ab dieser Publikation geändert oder zurückgezogen werden. Der Stadtkanzlei können innert ichen Namenseintrag auf der betreffenden Leerzeile abzugeben.
Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung angerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Stimmrechtsrekurs
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Ersatzwahl eines Mitglieds der evang.-ref. Kirchenpflege Winterthur-Veltheim für den Rest der Amtsdauer 2014 - 2018
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erklärt:
Doris Bänziger, geb. 1961, Pflegefachfrau HF, Am Schützenweiher 2c, 8400 Winterthur
Gegen diesen Beschluss kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und
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Ergebnis des 1. Wahlgangs der Ersatzwahl eines Mitglieds des Stadtrates Winterthur für den Rest der Amtsdauer 2014 – 2018
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Person konnte das absolute Mehr erreichen. Der 2. Wahlgang findet am 2. April 2017 statt.
Gegen diesen Beschluss kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und
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Ersatzwahl eines Mitglieds der Kreisschulpflege Stadt-Töss für den Rest der Amtsdauer 2014 - 2018
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die Vorgeschlagenen als gewählt erklärt. Andernfalls wird eine Urnenwahl durchgeführt.
6. Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit
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Reglement über die Übernahme von Kosten von Kunst- und Sportschulen durch die Stadt Winterthur (Neuerlass)
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oder im Internet unter https://stadt.winterthur.ch/amtliche-publikationen .
Rechtsmittel: Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag beim Bezirksrat Übernahme von Kosten von Kunst- und Sportschulen durch die Stadt Winterthur wird neu erlassen.
Dieses neu erlassene Reglement kann eingesehen werden bei der Stadtkanzlei, Pionierstrasse 7, 8400 Winterthur
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Erneuerungswahlen der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Winterthur Töss für die Amtsdauer 2018 – 2022 / Korrektur
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gemäss § 55 GPR erfüllt, werden die Wahlen mit gedruckten Wahlvorschlägen durchgeführt.
Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich und begründet S